Gesundheitsministerium legt Fahrplan für die Pflegepersonalbemessung vor

Berlin – Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat einen Zeitplan für den Ausbau des Personals und die Einführung eines Bemessungsverfahrens für vollstationäre Pflegeeinrichtungen vorgelegt. Bereits ab Januar dieses Jahres hat danach der Personalausbau mit Stellen für 20.000 zusätzliche Pflegehilfs- und Assistenzkräfte begonnen.
Ab Mitte des Jahres soll zudem ein neues Personalbemessungsverfahren in einigen Einrichtungen erprobt und evaluiert werden. Auf Grundlage dieser Erkenntnisse soll dann die nächste Stufe des Personalausbaus erfolgen. Dies ist ab Juli 2023 vorgesehen.
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) begrüßte die Roadmap des BMG, fordert aber für den Personalausbau mehr Entschlossenheit. „Es ist gut, dass die Bundesregierung nun endlich einen ersten Schritt hin zu einer verbesserten Personalbemessung in der stationären Langzeitpflege geht, nachdem das jahrzehntelang vernachlässigt worden ist“, sagte die DBfK-Präsidentin Christel Bienstein.
„Wir hätten aber mehr Ehrgeiz beim Personalausbau erwartet. Es fehlt vor allem die verbindliche Zusage einer Endausbaustufe in einem überschaubaren Zeitrahmen. Nur mit dieser Verbindlichkeit würde ein Zeichen dafür gesetzt, dass die Professionalität und Relevanz der beruflich Pflegenden in der Langzeitpflege verstanden und ernstgenommen wird, und ein Signal in die Berufsgruppe gesendet, dass es bald eine spürbare Entlastung geben wird“, so Bienstein.
Das BMG hat den Zeitplan für den Personalausbau im Rahmen der Konzertierten Aktion Pflege vereinbart. Er ist laut dem Ministerium im Einvernehmen mit dem Bundesfamilienministerium unter Beteiligung der Trägervereinigungen der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene und vieler weiterer Akteure erarbeitet worden.
Danach sind für 2025 weitere Personalausbaustufen geplant – in Abhängigkeit von den Ergebnissen der Evaluation und der Lage am Arbeits- und Ausbildungsmarkt. Dann soll es zu einer gesetzlich geregelten flächendeckenden Umsetzung des Personalbemessungsverfahrens kommen.
Das Bemessungsverfahren zur Personalausstattung für die stationäre Langzeitpflege (PeBeM) wurde im Auftrag des sogenannten Qualitätsausschusses entwickelt und bereits im vergangenen Jahr vorgestellt.
Wissenschaftler hatten darin unter anderem empfohlen, zur weiteren fachgerechten Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs deutlich mehr Assistenzkräfte einzusetzen und die Aufgabenverteilung innerhalb einer Pflegeeinrichtung qualifikationsorientiert neu zu strukturieren.
Stellen allein genügen aber laut dem DBfK nicht – es müssen sich laut dem Verband auch die Arbeitsbedingungen verbessern: „Es droht eine massive Personallücke in der Versorgung in der Langzeitpflege, wenn die beruflichen Rahmenbedingungen und insbesondere die Gehälter nicht verbessert werden. Das würde erhebliche Probleme für die Gesellschaft als Ganzes schaffen“, sagte Bienstein.
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