Gesundheitsministerkonferenz schlägt Maßnahmen zur Sicherstellung der Arzneimittelversorgung vor

Berlin – Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) will die Versorgung mit Arzneimitteln verbessern. Grundsätzlich fordern die Bundesländer eine Diversifizierung der Lieferketten bei der Arzneimittelherstellung, um die Abhängigkeit Europas von Drittstaaten zu verringern und eine stabile Verfügbarkeit sicherzustellen, heißt es in einem gestern gefassten Beschluss.
Die GMK bittet deshalb das Bundesgesundheitsministerium (BMG), die Finanzierung von Generika so anzupassen, dass die Produktion von Arzneimitteln und Wirkstoffen in Deutschland und Europa wieder lohnend gestaltet werden könne. „Um für die pharmazeutische Industrie eine bessere, langfristige Planbarkeit zu erreichen, müssen geeignete Anreize gesetzt und unnötige Bürokratie abgebaut werden“, heißt es darin.
Um Apotheken künftig bei Importen von Arzneimitteln besser zu unterstützen, benötige es zudem eine bundeseinheitliche Lösung. Diese müsse wirtschaftliche Risiken, die für Apotheken bei der Nutzung von Sonderbezugsmöglichkeiten bestehen, abbauen, fordert die GMK.
Die Schaffung einer Rechtsgrundlage in Form eines Erstattungsmechanismus für importierte Arzneimittel sollte im Sozialgesetzbuch (SGB) V implementiert werden. In der Vergangenheit hatte es etwa Engpässe bei Medikamenten zur Prophylaxe und Therapie einer HIV-Infektion oder auch bei Brustkrebsmedikamenten gegeben.
„Alle vorhandenen Möglichkeiten nach dem Arzneimittelgesetz zur Bewältigung von Arzneimittel-Lieferengpässen müssen ausgeschöpft werden“, sagte dazu Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne).
„Es bedarf zeitnah einer gesetzlichen Regelung zur Erstattung von importierten Arzneimitteln, die im Rahmen des Sonderbezugs gemäß des Arzneimittelgesetzes bezogen werden, um die Versorgungssicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten und die wirtschaftliche Belastung der Apotheken zu reduzieren“, betonte Lucha.
Zudem gab es immer wieder Probleme bei der Versorgung von paracetamol- und ibuprofenhaltigen Kinderarzneimitteln, etwa Fiebersäften. Hierfür soll eine Standardzulassung für paracetamol- und ibuprofenhaltige Kinderarzneimittel in Kraft gesetzt werden, beschloss die GMK gestern.
Unkomplizierte Herstellung fördern
„Die Situation mit Lieferengpässen bei grundlegenden Arzneimitteln im Herbst und Winter ist nicht akzeptabel. Das gilt vor allem in der Kindermedizin. Mit basalen Medikamenten wie Fiebersäften lässt sich schnell und wirksam helfen“, sagte Niedersachsens Gesundheitsminister Andreas Philippi (SPD).
Daher habe die GMK beschlossen, dass das BMG neben den aufwändigen Einzelzulassungen auch Standardzulassungen für diese Arzneimitteln erlassen soll. „Damit kann die Produktion unkompliziert erhöht werden, weil pharmazeutische Unternehmen und Apotheken, welche diese Arzneimittel in größerer Menge herstellen wollen, keine aufwändigen Zulassungsverfahren durchlaufen müssen“, erklärte Philippi.
Die Arzneimittelsicherheit sei gleichwohl gewährleistet, da sich Pharmaunternehmen und Apotheken bei der Herstellung nach Standardzulassung an eine festgelegte Vorschrift halten müssten. „Auch hier gelten die gleichen hohen Standards hinsichtlich Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit, wie für Arzneimittel, die sich aufgrund einer Einzelzulassung auf dem Markt befinden.“ Zudem sei eine Produktion auf Basis von Standardzulassungen deutlich kostengünstiger, schneller und in großen Mengen leistbar, betonte Philippi.
Um eine flächendeckende Arzneimittelversorgung künftig sicherzustellen, braucht es zudem neue Finanzierungskonzepte für Apotheken, heißt es in einem weiteren GMK-Beschluss.
Da die Apotheken durch das Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 8. Februar zum Verbot von Skonti auf verschreibungspflichtige Arzneimittel erhebliche finanzielle Einbußen erwarten dürften, brauche es eine rasche Anpassung der finanziellen Rahmenbedingungen, um ein Apothekensterben zu verhindern, argumentieren die Länder. Die bisher geplanten Maßnahmen zur Apothekenstrukturreform seien „jedoch erkennbar unzureichend evaluiert“, um die Lage der Apotheken zu verbessern.
Die GMK ruft deshalb die Bundesregierung dazu auf, die Strukturen der Apotheken zu stärken und wirtschaftlich zu stabilisieren. Zudem spricht sich die GMK gegen die geplanten Filialapotheken ohne apothekerliche Aufsicht aus. „Die persönliche, fachkundige Medikationsberatung durch approbierte Apothekerinnen und Apotheker trägt wesentlich zur Therapietreue, zur Anwendungssicherheit und damit zum Therapieerfolg bei. Sie leistet einen wertvollen Beitrag bei der angespannten Arzneimittelversorgungslage“, heißt es in einem Beschluss. Dieser Vorstoß im vorgesehenen Apothekenreformgesetz sorgt auch für deutliche Kritik in der Apothekerschaft.
Ein weiterer Beschluss sieht vor, eine Versorgungslücke bei der Versorgung von Patientinnen und Patienten in tagesklinischen Einrichtungen mit Betäubungsmitteln (BtM) zu schließen. Derzeit teilstationäre Patientinnen und Patienten an Tagen, an denen sie nicht in der Einrichtung vor Ort sind, nicht gesetzeskonform mit BtM versorgt. Dies müsse sich ändern, fordert die GMK.
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