Gesundheitsministerkonferenz will Maßnahmen zur Fachkräftesicherung

Friedrichshafen – Die Fachkräftesicherung im Gesundheitswesen war ein zentrales Thema der heutigen Beratungen der 96. Gesundheitsministerkonferenz (GMK): Der Personalmangel ziehe sich zunehmend durch alle Bereiche.
In Anbetracht dessen sind aus Sicht der GMK unverzüglich Maßnahmen erforderlich, um Pflegekräfte, Ärzte sowie andere Fachkräfte für alle Sektoren dauerhaft zu halten, neue Kräfte zu gewinnen und Ausgeschiedene zurückzugewinnen.
Man begrüße, so die GMK, dass der Sachverständigenrat für Gesundheit und Pflege bereits gebeten worden sei, binnen eines Jahres konkrete Empfehlungen zur Fachkräftesicherung im deutschen Gesundheitswesen vorzulegen.
Aus Sicht der GMK ist es aber angezeigt, keine Zeit zu verlieren und parallel zu diesem Auftrag jetzt schon erkannte Handlungsmöglichkeiten zu ergreifen. Die gesundheitliche und pflegerische Versorgung der Bevölkerung seien unmittelbar abhängig von der Ressource „Personal“.
Deswegen sei es unter anderem erforderlich, „bundesweit und zeitnah“ die Schulgeldfreiheit und Ausbildungsvergütung in allen berufsfachschulisch ausgebildeten Gesundheitsfachberufen zu erreichen. Zudem müssten Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen geschaffen werden, die eine langjährige, zufriedenstellende Ausübung des Berufs ermöglichen und auch für Fachkräfte aus dem Ausland attraktiv sind.
In diesem Zusammenhang solle auch die bundesrechtlich geregelte Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen im Gesundheitswesen rechtlich vereinfacht und beschleunigt werden – unter Einbeziehung der von den Ländern getragenen Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe.
Für den Bereich der Pflege sieht die GMK insbesondere die Entbürokratisierung als wichtiges gesundheitspolitisches Ziel, dies gelte aber auch für andere Gesundheitsberufe.
In Richtung der Arbeitgeber wird im Beschluss auf deren „bedeutende Rolle und Verantwortung“ in Bezug auf die Gewinnung und das Halten von Fachkräften verwiesen.
Diese könnten Rahmenbedingungen schaffen, die die Attraktivität der Berufe im Gesundheitswesen steigert – etwa durch flexible Arbeitszeitmodelle, Förderung der körperlichen und psychischen Gesundheit im Unternehmen sowie Förderung von Fort- und Weiterbildung. Der Bund sei aufgefordert, die Länder bei all diesen Zielen im Rahmen seiner Gesetzgebungskompetenz zu unterstützen.
In einem weiteren GMK-Beschluss wird auf die Versorgungssituation von Patienten mit Myalgischer Enzephalomyelitis (ME)/Chronischem Fatigue-Syndrom (CFS) eingegangen. Man erkenne an, dass das Bundesgesundheitsministerium (BMG) bereits erste Schritte zur Verbesserung der Versorgungslage eingeleitet hat und entsprechende Forschungsaktivitäten verstärkt worden seien.
Allerdings sei das BMG aufgefordert schnellstmöglich, wie im Koalitionsvertrag angekündigt, ein deutschlandweites Netzwerk von Kompetenzzentren und interdisziplinären Ambulanzen für eine bedarfsgerechte Versorgung von Patienten mit Langzeitfolgen von COVID-19 sowie ME/CFS zu schaffen.
Zusätzlich fordern die Länder vom BMG zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, um ME/CFS in bestehenden Strukturen (Disease-Management-Programme, Chronikerpauschale, Programme der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung) einzubeziehen.
Überarbeitung des Pandemieplans
Die GMK bittet das BMG in einem weiteren Beschluss, unter Berücksichtigung der Vorschläge der AG Infektionsschutz der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden, das Verfahren zur Überarbeitung und Aktualisierung des Nationalen Pandemieplans zu beginnen. Ziel soll ein generischer Plan für pandemische Atemwegsinfektionen sein.
Für eine erfolgreiche Zusammenarbeit der zu beteiligenden Sektoren sowie die Umsetzung des Pandemieplans in der vorgeschlagenen modularen Struktur sieht die GMK die Einrichtung einer zentralen koordinierenden Stelle als essenziell an. Diese soll vorzugsweise beim Bund verortet sein.
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