Gesundheitsstaatssekretär: Zeitplan der Krankenhausreform in Schleswig-Holstein hängt maßgeblich vom Bund ab

Kiel – Der Zeitplan für die Erstellung eines neuen Krankenhausplans in Schleswig-Holstein werde maßgeblich von Vorgaben des Bundes beeinflusst. Dies betonte heute Gesundheitsstaatssekretär Oliver Grundei im Sozialausschuss des Landtages.
„Wir sind in Schleswig-Holstein zwar weiter als im Dezember 2024, aber es gibt weiterhin viele offene Punkte. Unter anderem steht bundesseitig die Leistungsgruppenverordnung aus“, so Grundei. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) habe kürzlich bekannt gegeben, dass mit der Beratung der maßgeblichen noch ausstehenden Leistungsgruppenverordnung erst direkt vor der parlamentarischen Sommerpause im Bundesrat zu rechnen ist. Damit könnten weitere Fristen der Krankenhausreform nicht wie vorgesehen eingehalten werden.
Zudem sei der so genannte „Grouper“ – ein im Auftrag des BMG entwickelter Schlüssel, mit dem die von den Krankenhäusern erbrachten Fälle den in der Krankenhausreform definierten Leistungsgruppen zugeordnet werden – den Bundesländern erst in der vergangenen Woche den Ländern zertifiziert zur Verfügung gestellt worden. Mithilfe des Groupers werde nun eine Zuordnung auf Landesebene sowie ein Abgleich mit einer Versorgungsbedarfsanalyse erfolgen, erläuterte Grundei.
Wenn alle maßgeblichen Verordnungen des Bundes vorliegen, sollen die Krankenhäuser im Rahmen einer Selbstauskunft mit den aktuellen Daten aus dem Jahr 2024 einen Antrag auf Ausweisung der Leistungsgruppen stellen können. Im Anschluss daran werde der Medizinische Dienst, wenn alle Anträge der Krankenhäuser vorliegen, vom Ministerium mit der Prüfung der Leistungsgruppenvoraussetzungen der jeweiligen Standorte beauftragt.
Nach der Prüfung durch den Medizinischen Dienst solle dieser ein Gutachten erstellen, so der Gesundheitsstaatssekretär, welches dem Ministerium für das Zuweisungsverfahren zur Verfügung gestellt wird. Auf dieser Basis werde das Ministerium mit den Krankenhäusern in Regionalgespräche eintreten, um mit den Beteiligten die zukünftige Sicherstellung der Versorgung zu erörtern. Danach sei in Regionalkonferenzen ein enger Austausch mit den Leistungserbringern, den kommunalen Verantwortlichen, der Kassenärztlichen Vereinigung, dem Rettungsdienst, der Krankenhausgesellschaft und den Landesverbänden der Krankenkassen und Ersatzkassen vorgesehen.
Ziel ist es, das gesamte Verfahren mit der Zuweisung der Leistungsgruppen an die Krankenhäuser zum 1. Januar 2027 abzuschließen, sagte Grundei.
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