Politik

GKV-Finanzen: Länderkammer billigt Stabilisierungs­gesetz

  • Freitag, 28. Oktober 2022
Karl Lauterbach (SPD), Bundesminister für Gesundheit, erläuterte seine Sparmaßnahmen im Bundesrat. /picture alliance, Christophe Gateau
Karl Lauterbach (SPD), Bundesminister für Gesundheit, erläuterte seine Sparmaßnahmen im Bundesrat. /picture alliance, Christophe Gateau

Berlin – Angesichts eines Milliardenlochs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bekommt diese im nächsten Jahr zusätzliches Geld vom Bund. Die Versicherten müssen sich zudem auf leicht steigende Beiträge einstellen. Das sieht ein Finanzpaket von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) vor, das nach dem Bundes­tag heute auch den Bundesrat passiert hat.

Mit dem „Gesetz zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung“ soll ein für 2023 er­war­tetes Defizit in Höhe von 17 Milliarden Euro ausgeglichen werden. Die Deckungslücke habe ein histori­sches Ausmaß, sagte Lauterbach heute im Bundesrat. Er begründete die Entwicklung mit der Pandemie, dem demografischen Wandel und mit dem medizinischen Fortschritt.

Sein Gesetz sieht unter anderem einen Abbau von Finanzreserven bei den Kassen vor und eine Aufstockung des üblichen Zuschusses des Bundes von 14,5 Milliarden Euro an den Gesundheitsfonds. Zu höheren Ab­schlägen herangezogen werden sollen auch Arzneimittelhersteller und Apotheken.

Den Ärzten wird die Neupatientenregelung gestrichen, die seit 2019 extrabudgetär vergütet worden war. Stattdessen wird mit der Reform ein abgestuftes Vergütungsmodell neu eingeführt, bei dem Hono­ra­re für Hausärzte steigen, die erfolgreich kurzfristig bei Fachärzten Termine vermitteln, und für Fachärzte, die mit den Terminservicestellen zu­sammenarbeiten.

Am höchsten soll der Zuschlag auf die Grund- sowie auf die Versichertenpauschale sein, wenn im Akutfall nach der Kontaktvermittlung ein Termin am nächsten Kalendertag erfolgt: Dann können bis zu 200 Prozent der jeweiligen Versicherungspauschale sowie Grundpauschale gezahlt werden. Hausärzte bekommen dem­nach 15 Euro, wenn sie einen Termin bei einem Facharzt vermitteln.

In einer zweiten Stufe gibt es einen 100-prozentigen Zuschlag, wenn die Behandlung spätestens am vierten Tag nach der Terminvermitt­lung durch die Terminservicestelle oder den Hausarzt beginnt. Somit erhalten Fachärzte, als Anreiz für schnellere Termine die zusätzlichen Zuschläge, wenn in dieser Frist eine Behandlung beginnt. Es folgen 80 Prozent der Pauschale, wenn die Behandlung spätestens am 14. Tag nach der Vermitt­lung be­ginnt, sowie ein Zuschlag von 40 Prozent, wenn die Behandlung am 35. Tag beginnt.

Die Pläne hatten in den vergangenen Wochen für breite Proteste von Ärzten, Apothekern sowie Arzneimittel­herstellern gesorgt. Insbesondere die geplante Streichung der Neupatientenregelung aus dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TVSG) hatte in der Ärzteschaft Entrüstung hervorgerufen.

Für die gesetzlich Krankenversicherten dürfte das Gesetz am Ende einen steigenden Zusatzbeitragssatz bedeuten. Der Bund geht davon aus, dass dieser – er liegt momentan im Schnitt bei 15,9 Prozent – um voraussichtlich 0,3 Prozentpunkte auf im Schnitt 16,2 Prozent angehoben wird.

Die konkrete Höhe dieses Zusatzbeitrages legen die Krankenkassen am Ende selbst fest. Wie viel mehr Versi­cherte im kommenden Jahr tatsächlich bezahlen müssen, hängt von ihrer jeweiligen Krankenkasse ab. Die Beiträge werden von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zur Hälfte bezahlt.

Lauterbach sagte zu dem Finanzstabilisierungsgesetz, ein derartiges Vorgehen könne nicht wiederholt werden. „Hier haben wir Effizienzreserven gehoben.“ Es sei klar, dass eine „große Finanzierungsreform“ für die gesetzliche Krankenversicherung kommen müsse. Dies bereite er nun vor.

dpa/afp/may/lau

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