Politik

Hängepartie für Deutschen Ethikrat geht weiter

  • Mittwoch, 3. Juli 2024
/empics, stock.adobe.com
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Berlin – Der Deutsche Ethikrat bleibt vorerst arbeitsunfähig. Auch bei der heutigen Kabinettsitzung blieb die seit Wochen erwartete Bestätigung der von der Regierung zu nominierenden neuen Ratsmitglieder aus. Über die Gründe konnte die stellvertretende Regierungssprecherin Christiane Hoffmann dem Deutschen Ärzteblatt () heute keine Auskunft geben. Ein Antwort solle aber nachgereicht werden, sagte sie.

Für Joachim Vetter, der seit 16 Jahren die Geschäftsstelle des Ethikrates leitet, ist diese „Hängepartie“ eine völlig neue und schwierige Situation. „Angesichts der durch die Bundesregierung bedingten Verzögerungen bei der Berufung der Ratsmitglieder haben wir die Planung für eine konstituierende Sitzung noch vor der Sommerpause nun eingestellt“, sagte er dem . Die nächste reguläre Sitzung des Rates am 19. September werde somit voraussichtlich auch die erste Sitzung in der neuen Ratsperiode sein.

Entsprechend des Ethikratgesetzes muss die Hälfte der normalerweise 26 Ratsmitglieder von der Bundesre­gierung vorgeschlagen werden, die andere Hälfte vom Parlament. Letztes hatte seine Vorschläge für elf neue Kandidatinnen und Kandidaten im vergangenen Monat verabschiedet.

Auch dies war mit Verspätung erfolgt, denn bereits Ende April sind viele Mitglieder des interdisziplinär be­setzten Gremiums turnusmäßig ausgeschieden, unter ihnen die bisherige Vorsitzende Alena Buyx, Ärztin und Medizinethikerin an der Technischen Universität München.

Momentan sind lediglich vier Mitglieder im Ethikrat verblieben, deren Amtszeit noch nicht beendet ist: die Theologin Elisabeth Gräb-Schmidt, der Physiker Armin Grunwald, der Bioethiker und Philosoph Mark Schweda und die Philosophin und IT-Expertin Judith Simon. Ihnen gehe jetzt Arbeitszeit verloren, so Vetter. Da es bis zur Neuberufung des Rates keine Sitzungen gebe, müssten sie untätig warten, bis ihre neuen Kolleginnen und Kollegen berufen seien.

„Wenn die Ratsmitglieder wie in der Vergangenheit unmittelbar im Anschluss an die letzte Ratsperiode be­ru­fen worden wären, hätten wir jetzt schon ein neues Arbeitsprogramm und würden für den Herbst erste öffent­liche Aktivitäten vorbereiten“, so Vetter. „Das wird sich schon negativ auf die Wahrnehmbarkeit des Rates aus­wirken“, befürchtet er.

Zeit, sich auf neue Ratsmitglieder innerhalb der Regierung zu verständigen, wäre jedenfalls genug gewesen, denn die Neubesetzung folgt einem festen Rhythmus. Die Amtszeit eines gewählten und berufenen Mitglieds beträgt vier Jahre, wobei danach noch eine einmalige Wiederwahl für eine weitere Amtszeit möglich ist.

ER

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