Herzinsuffizienz: Telemedizinische Betreuung demnächst bundesweit möglich

Berlin – Künftig sollen Patienten mit Herzinsuffizienz auch telemedizinisch betreut werden. Das sieht die im Dezember beschlossene Methodenrichtlinie „Telemonitoring bei Herzinsuffizienz“ des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vor. Die konkreten Vorteile haben nun die Barmer und die Charité erläutert.
Wie Mani Rafii, Vorstandsmitglied bei der Barmer, heute im Rahmen eines Pressegespräches erläuterte, könne man so Leben retten und Klinikaufenthalte verkürzen. Basis des G-BA-Beschlusses, mit dem erstmals eine digitale Methode in die Regelversorgung überführt wird, sind langjährige Studien der Charité, die in Kooperation mit der Barmer durchgeführt wurden.
„Digitale Angebote können die Versorgung entscheidend verbessern und werden nicht nur während Corona wichtiger. Digitalisierung ist aber kein Selbstzweck. Auch digitale Angebote sollten erst ihren medizinischen Nutzen, also ihre Evidenz, nachweisen. Anschließend sollten sie geeigneten Patientinnen und Patienten zur Verfügung gestellt werden“, betonte Rafii.
Dies sei bei dem auf einer Kooperation zwischen telemedizinischen Zentren (TMZ) und niedergelassenen Ärzten basierenden Versorgungsmodell der Charité gegeben. Mit evidenzbasierten digitalen Angeboten wie diesem könne man flächendeckend qualitativ hochwertige medizinische Leistungen anbieten, auch in Regionen mit schwächerer Versorgungsstruktur, so Rafii.
Die neue Richtlinie werde die flächendeckende Versorgung von Menschen mit Herzinsuffizienz nachhaltig verbessern, zeigte sich auch Friedrich Köhler, Leiter des Zentrums für kardiovaskuläre Telemedizin an der Charité, überzeugt.
Während der zwölfmonatigen individuellen Studiendauer habe man die Anzahl der ungeplanten Hospitalisierungen in der Telemedizingruppe um 30 Prozent senken können – derzeit müssen jährlich gut 400.000 Patienten aufgrund einer Herzinsuffizienz stationär versorgt werden. Im Rahmen der „Fontane-Studie“ habe man außerdem eine Reduktion der Sterblichkeit nachweisen können.
Gemäß der neuen Richtlinie ergänze die telemedizinische Mitbetreuung die Arbeit der zuständigen niedergelassenen Kardiologen vor Ort. Dazu würden jeden Tag wichtige Vitalwerte wie Herzschlag, Sauerstoffsättigung oder Blutdruck durch die Patienten erfasst und automatisch an ein Telemedizinzentrum übertragen. Wenn ein Wert nicht im Normbereich liege oder nicht übermittelt werde, könnten Ärzte umgehend reagieren, auch ohne dass die oder der Betroffene in der Klinik sei.
In „absehbarer Zeit“ werde dieser Versorgungsansatz bundesweit allen Versicherten zur Verfügung stehen, so Köhler. Derzeit lege der zuständige Bewertungsausschuss die Details zur Vergütung in der Regelversorgung fest, bis Juni sei ein Ergebnis zu erwarten. Bislang erbrachten Charité und kooperierende Ärzte die Leistungen im Rahmen eines Vertrages zur integrierten Versorgung.
Das bundesweite Roll-Out werde dann weitere telemedizinische Zentren entstehen lassen, erläuterte Köhler. Er hoffe diesbezüglich auf stringente Qualitätsvorgaben, damit die Kernelemente des ursprünglichen Ansatzes in allen Versorgungsszenarien beibehalten werden können.
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