Politik

Herzinsuffizienz: Telemedizinische Betreuung demnächst bundesweit möglich

  • Donnerstag, 25. Februar 2021
/picture alliance, Jochen Tack
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Berlin – Künftig sollen Patienten mit Herzinsuffizienz auch telemedizinisch betreut werden. Das sieht die im Dezember beschlossene Methodenrichtlinie „Telemonitoring bei Herzinsuffizienz“ des Gemein­samen Bundesausschusses (G-BA) vor. Die konkreten Vorteile haben nun die Barmer und die Charité erläutert.

Wie Mani Rafii, Vorstandsmitglied bei der Barmer, heute im Rahmen eines Pressegespräches erläuterte, könne man so Leben retten und Klinikaufenthalte verkürzen. Basis des G-BA-Beschlusses, mit dem erst­mals eine digitale Methode in die Regelversorgung überführt wird, sind langjährige Studien der Charité, die in Kooperation mit der Barmer durchgeführt wurden.

„Digitale Angebote können die Versorgung entscheidend verbessern und werden nicht nur während Co­rona wichtiger. Digitalisierung ist aber kein Selbstzweck. Auch digitale Angebote sollten erst ihren medi­zi­nischen Nutzen, also ihre Evidenz, nachweisen. Anschließend sollten sie geeigneten Patientinnen und Patienten zur Verfügung gestellt werden“, betonte Rafii.

Dies sei bei dem auf einer Kooperation zwischen telemedizinischen Zentren (TMZ) und niedergelassenen Ärzten basierenden Versorgungsmodell der Charité gegeben. Mit evidenzbasierten digitalen Angeboten wie diesem könne man flächendeckend qualitativ hochwertige medizinische Leistungen anbieten, auch in Regionen mit schwächerer Versorgungsstruktur, so Rafii.

Die neue Richtlinie werde die flächendeckende Versorgung von Menschen mit Herzinsuffizienz nach­haltig verbessern, zeigte sich auch Friedrich Köhler, Leiter des Zentrums für kardiovaskuläre Telemedizin an der Charité, überzeugt.

Während der zwölfmonatigen individuellen Studiendauer habe man die An­zahl der ungeplanten Hospi­ta­lisierungen in der Telemedizingruppe um 30 Prozent senken können – derzeit müssen jährlich gut 400.000 Patienten aufgrund einer Herzinsuffizienz stationär versorgt werden. Im Rahmen der „Fontane-Studie“ habe man außerdem eine Reduktion der Sterblichkeit nachweisen können.

Gemäß der neuen Richtlinie ergänze die telemedizinische Mitbetreuung die Arbeit der zuständigen nie­dergelassenen Kardiologen vor Ort. Dazu würden jeden Tag wichtige Vitalwerte wie Herzschlag, Sauer­stoffsättigung oder Blutdruck durch die Patienten erfasst und automatisch an ein Telemedizin­zentrum übertragen. Wenn ein Wert nicht im Normbereich liege oder nicht übermittelt werde, könnten Ärzte um­gehend reagieren, auch ohne dass die oder der Betroffene in der Klinik sei.

In „absehbarer Zeit“ werde dieser Versorgungsansatz bundesweit allen Versicherten zur Verfügung ste­hen, so Köhler. Derzeit lege der zuständige Bewertungsausschuss die Details zur Vergütung in der Regel­versorgung fest, bis Juni sei ein Ergebnis zu erwarten. Bislang erbrachten Charité und koope­rierende Ärzte die Leistungen im Rahmen eines Vertrages zur integrierten Versorgung.

Das bundesweite Roll-Out werde dann weitere telemedizinische Zentren entstehen lassen, erläuterte Köhler. Er hoffe diesbezüglich auf stringente Qualitätsvorgaben, damit die Kernelemente des ursprüng­lichen Ansatzes in allen Versorgungsszenarien beibehalten werden können.

aha

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