Hessische Gesundheitsministerin Stolz will alle Akteure bei Umsetzung der Krankenhausreform einbinden

Wiesbaden – Die anstehende Umsetzung der Krankenhausreform bereite man seit Monaten mit den relevanten Akteuren gründlich vor, sagte heute die hessische Gesundheitsministerin Diana Stolz (CDU).
„Die Krankenhausreform des Bundes wird viele Veränderungen mit sich bringen. Unser Ziel in Hessen ist, die Gesundheitsversorgung vor Ort gemeinsam zukunftssicher zu gestalten“, so Stolz. Sie betonte aber auch, dass sie einige Punkte der Bundesreform „fachlich kritisch“ sehe. Sie werde „nicht nachlassen“, Nachbesserungen etwa bei der Finanzierung durch den Bund in Berlin „nachdrücklich“ einzufordern.
„Jetzt geht es darum, den Übergangsprozess zu gestalten, damit die Krankenhaus- und gesundheitliche Versorgung für Hessen gut aufgestellt werden kann.“ Dafür müsse ein Transformationsprozess eingeleitet werden, für den das sogenannte „Hessische Gesundheitsnetz“ die Basis bilden solle, erläuterte Stolz.
Man erarbeite zusammen mit der Hessischen Krankenhausgesellschaft (HKG), der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KV Hessen), den Krankenkassen, der Landesärztekammer Hessen (LÄKH), den Kommunalen Spitzenverbänden und anderen einen neuen Krankenhausplan für Hessen. Dabei denke man „alles immer sektorenübergreifend“.
„Unser Netz knüpfen wir vor Ort. In jedem unserer sechs Versorgungsgebiete wird es deshalb einen breiten Austausch mit Krankenhausträgern, Trägern des Rettungsdienstes, Kassenärztlicher Vereinigung Hessen und anderen geben.“
In mehreren Versorgungskonferenzen werde man im neuen Jahr den Prozess der Reform der Krankenhausstrukturen vor Ort und die Weiterentwicklung der regionalen Angebote zur Gesundheitsversorgung vorbereiten und begleiten. „Hohe Qualität bei geplanten Eingriffen, schnelle Erreichbarkeit im Notfall“ – dies sei die Richtschnur.
In jedem Landkreis und in jeder kreisfreien Stadt werde für die Dauer des Transformationsprozesses eine Stelle zur Gesundheitskoordination finanziert, so Stolz weiter. Eine Prognose der zukünftigen Bedarfe an stationären Leistungen unter Berücksichtigung des demografischen Wandels und des erwarteten Potenzials zur ambulanten Behandlung liege bereits vor und werde eine Grundlage der zukünftigen Krankenhausplanung sein.
Man unterstütze die Kliniken auch finanziell. „So haben wir die Pauschalmittel für Investitionen seit dem Jahr 2016 um rund 170 Prozent auf mittlerweile 390 Millionen Euro gesteigert. Wir starten außerdem einen Förderaufruf für ein mit 140 Millionen Euro dotiertes Landesdarlehenstilgungsprogramm.“
„Die Notwendigkeit einer umfassenden Reform unseres Gesundheitssystems ist für uns – die Hessischen Krankenhäuser – unbestreitbar“, sagte Christian Höftberger, Präsident der Hessischen Krankenhausgesellschaft. Er sei sicher, dass die hessischen Kliniken das Ministerium beim Wort nehmen können, „die notwendigen Reformen effektiv umzusetzen und so sicherzustellen, dass die Reformen auch in der Praxis nachhaltige Verbesserungen für alle Patientinnen und Patienten in Hessen erreichen“.
Frank Dastych, Vorstandsvorsitzender der KV Hessen, sicherte Unterstützung zu. Man begrüße den von der hessischen Gesundheitsministerin eingeschlagenen, erforderlichen Weg bei der Umsetzung einer für Hessen passenden Krankenhausreform.
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