Politik

Identifikations­nummer wird auch bei Krankenkassen gespeichert

  • Freitag, 29. Januar 2021
/Finanzfoto, stock.adobe.com
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Berlin – Die Steueridentifikationsnummer soll zu einer umfassenden Bürgernummer werden, die den Behörden den Zugriff auf schon vorhandene Personendaten bei einer anderen Behörde ermöglicht. Ge­­gen Bedenken von Datenschützern und Opposition verabschiedete der Bundestag gestern Abend ein ent­sprechendes Gesetz.

Wenn der Bundesrat der Neuregelung ebenfalls zustimmt, wird künftig an rund 50 Stellen zusätzlich die Steuer-ID der Betroffenen gespeichert – etwa bei Krankenkassen und Rentenversicherung sowie im Mel­de­register, im Führerscheinregister und im Waffenregister.

Nach Angaben der Großen Koalition sollen Verwaltungsvorgänge dadurch einfacher werden. Die Initiato­ren möchten vermeiden, dass die gleichen Daten mehrfach von verschiedenen Behörden eingeholt oder iden­tische Dokumente mehr als einmal eingereicht werden müssen.

Erlaubt ist die gegenseitige Datenabfrage allerdings nur, wenn die betroffene Person zustimmt. Gleich­zei­­tig kann jeder Bürger über einen sicheren Zugang – das „Datencockpit“ – selber einsehen, welche Behör­den welche Daten zu ihm ausgetauscht haben.

Die Opposition stimmte geschlossen gegen das Gesetz, weil sie es für nicht vereinbar mit dem Grundge­setz hält. Der digitalpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Manuel Höferlin, sagte, die Nutzung der Steu­er-ID als einheitlicher Personenkennung sei verfassungsrechtlich hochbedenklich.

Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz warnte, wenn das Verfahren in einigen Jahren vor dem Bun­des­verfassungsgericht scheitern sollte, „dann haben wir ein Kosten- und Zeitproblem biblischen Aus­maßes“.

dpa

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