Indikation für Biomarkertests bei Brustkrebs verändert

Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Indikation für den Einsatz eines validierten biomarkerbasierten Tests zur Unterstützung der Entscheidung für oder gegen eine Chemotherapie bei Brustkrebs im frühen Stadium verändert.
Bislang waren die Tests nur bei primärem Brustkrebs ohne Lymphknotenbefall Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Künftig können Patientinnen mit einem primären Hormonrezeptor-positiven, HER2-negativen Mammakarzinom und dem Befall von einem bis drei Lymphknoten im Rahmen der Regelversorgung erhalten.
Die Kassenleistung umfasst nach Angaben des G-BA die Anwendung des Tests Oncotype DX Breast Recurrence Score, dessen Analyseverfahren auf der Genexpressionsanalyse beruht. Für andere Vorgehensweisen, die bei Brustkrebs ohne befallene Lymphknoten zugelassen seien, habe „bislang keine ausreichende Aussagesicherheit belegt werden“ können, schreibt der G-BA.
Außerdem präzisierte das Gremium aufgrund neuer Erkenntnisse die Patientinnengruppen für alle erstattungsfähigen Biomarkertests. Sie dürfen künftig nur bei Patientinnen nach Eintritt der Menopause eingesetzt werden oder bei Patientinnen vor der Menopause, wenn bei ihnen als Begleittherapie die Produktion von weiblichen Geschlechtshormonen in den Eierstöcken bereits unterdrückt wird oder dies sicher geplant ist.
Der Beschluss wird dem Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung vorgelegt und tritt nach Nichtbeanstandung und Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft.
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