IQWiG veröffentlicht Informationen zum Alzheimer-Medikament Lecanemab

Köln – Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat auf seiner Internetseite „gesundheitsinformation.de“ allgemeinverständliche Informationen zu dem neuen Alzheimer-Medikament Lecanemab bereitgestellt.
Lecanemab ist ein Antikörper, der sich gegen Eiweißablagerungen im Gehirn richtet: Er bindet an das Amyloid-Beta-Eiweiß und soll weitere Ablagerungen verhindern sowie bereits abgelagertes Eiweiß teilweise abbauen. So soll das Medikament das Fortschreiten der Erkrankung verlangsamen.
Der Wirkstoff (Handelsname Leqembi) hat Mitte April unter strengen Auflagen die Zulassung zur Behandlung von Personen mit einer frühen Alzheimer-Demenz in der Europäischen Union (EU) erhalten. Die Behandlung eignet sich nur für Betroffene am Anfang der Erkrankung, die aufwändig identifiziert werden müssen.
Die Behörden haben vor dem Verkaufsstart in Europa festgelegt, dass der Hersteller ausführliche Aufklärungsmaterialien bereitstellen und ein Beobachtungsregister anlegen muss. Wegen dieser Auflagen ist Lecanemab trotz der Zulassung noch nicht in Deutschland verfügbar – das Interesse daran ist aber groß.
„Wir beschreiben, welche Untersuchungen nötig sind, damit die Patientinnen und Patienten identifiziert werden, bei denen das Mittel eingesetzt werden kann“, sagte Klaus Koch, Leiter des IQWiG-Ressorts Gesundheitsinformation.
Im Informationsangebot wird etwa darauf hingewiesen, dass das Medikament Lecanemab mit dem Handelsnamen Leqembi für Erwachsene mit einer frühen Alzheimer-Krankheit zugelassen ist, die eine leichte kognitive Beeinträchtigung (Gedächtnis- und Denkprobleme) oder eine leichte Alzheimer-Demenz haben, bei denen die für eine Alzheimer-Krankheit typischen Eiweißablagerungen (Amyloid-Beta-Plaques) im Gehirn nachgewiesen sind und die nur eine oder keine Kopie einer bestimmten Genvariante (ApoE4) aufweisen.
Diese Anforderungen erfülle nur etwa einer von 100 Menschen mit einer Alzheimer-Demenz, heißt es weiter. „Ärztinnen und Ärzte müssen sehr genau darauf achten, dass nur die Patientinnen und Patienten das Medikament erhalten, für die es mehr Vorteile als Nachteile haben kann“, so das IQWiG-Autorenteam.
Sobald die Aufklärungsmaterialien vorliegen, kann Lecanemab in Deutschland auf den Markt kommen. Dann beginnt auch die frühe Nutzenbewertung des Wirkstoffs durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA).
Dieser beauftragt das IQWiG, die Vor- und Nachteile der Behandlung mit Lecanemab im Vergleich zu etablierten Therapien wissenschaftlich zu bewerten. Der Hersteller muss dafür alle Daten zu Lecanemab bereitstellen, einschließlich unveröffentlichter Studienergebnisse.
Die Ergebnisse der IQWiG-Nutzenbewertung für Lecanemab sollen drei Monate nach der Markteinführung in Deutschland vorliegen. Nach der Veröffentlichung der IQWiG-Nutzenbewertung führt der G-BA ein Stellungnahmeverfahren durch und entscheidet über den Zusatznutzen von Lecanemab gegenüber heutigen Behandlungsoptionen.
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