Politik

Keine Grundrechts­einschränkung durch WHO-Pandemievertrag

  • Dienstag, 19. September 2023
/picture alliance / Wolfram Steinberg
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Berlin – Durch den geplanten „Pandemievertrag“ der Weltgesundheitsorganisation (WHO) werden weder die Grundrechte noch die Menschenrechte eingeschränkt. Das hat Sabine Dittmar (SPD), Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium (BMG), gestern im Rahmen einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses betont.

Ob eine WHO-Generaldirektorin oder ein WHO-Generaldirektor künftig eine Pandemie ausrufen könne, werde derzeit noch diskutiert, sagte Dittmar. Aktuell könne er eine „gesundheitliche Notlage internationaler Trag­wei­te“ ausrufen, was aber an sehr strenge Kriterien gebunden sei. Selbst wenn aber eine Pandemie oder Notlage ausgerufen würde, liege es in der Entscheidung der einzelnen Länder, „wie mit der Problematik umgegangen wird“.

Die Ausrufung führe nicht zu Grundrechtseingriffen, bestätigte ein Vertreter des BMG. Die WHO-Vorschläge müssten nicht verbindlich umgesetzt werden. Ziel des künftigen Vertrages, den die 194 WHO-Mitgliedstaaten derzeit miteinander verhandeln, sei es, die Zusammenarbeit zwischen den Staaten zu aktivieren, ohne Maß­nahmen für einzelne Staaten vorzuschreiben.

Einen Verlust der Grundrechte befürchtet indes die Petentin Susanne Wilschrey, deren öffentliche Eingabe (ID 150793) bei der Sitzung beraten wurde. Wilschrey fordert, dem Pandemievertrag mit der WHO nicht zuzu­stimmen, da dieser mit erheblichen Einschränkungen und dem Verlust der Grundrechte einhergehe. „Diese Macht gehört nicht in die Hände einer Institution, die sich über Pharmaindustrie und Privatiers, sowie Ge­schäftsleute finanziert“, heißt es in ihrer Petition.

Die WHO sei nicht vertrauenswürdig, so die Petentin im Verlaufe der Sitzung. Während der Coronapandemie habe die WHO ausschließlich auf den RNA-Impfstoff gesetzt, obwohl dieser vor seinem Einsatz nicht ausrei­chend getestet worden sei. Es sei zudem nicht hinnehmbar, wenn dem WHO-Generaldirektor die Möglichkeit eingeräumt werde, eine Pandemie „willkürlich“ auszurufen.

Bezüglich der privaten Geldgeber der WHO verwies Dittmar darauf, dass nur ein Bruchteil der zur Verfügung gestellten Gelder von privater Seite kämen. 90 Prozent des WHO-Etats brächten die Mitgliedsstaaten oder von ihnen getragene internationale Organisationen auf.

Die Zulassung von Impfstoffen spiele zudem keine Rolle bei den aktuellen Vertragsverhandlungen. Ohnehin sei die WHO nicht für die Zulassung von Impfstoffen zuständig, so die Staatssekretärin.

Bei dem Vertrag gehe es um Prävention, um die weltweit gerechte Verteilung von Medizinprodukten und um eine verbesserte Kooperation zwischen den Staaten. Ein Eingriff in die Souveränität der Staaten sei damit nicht verbunden, betonte Dittmar.

Zum Verhandlungsstand äußerte sich der bei der Sitzung anwesende BMG-Vertreter konkreter. Aktuell gebe es noch keinen Textentwurf: „Wir sind noch in einem Vorstadium der Diskussion mit allen 194 Mitgliedstaaten.“ Ein erster Entwurfstext solle im Oktober vorliegen. Abgeschlossen werden sollen die Verhandlungen den Planungen nach im Mai 2024.

aha/EB

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