Politik

Kliniken fordern von neuer Bundesregierung finanzielle Unterstützung und Bürokratieabbau

  • Dienstag, 11. März 2025
/Tyler Olson, stockadobecom
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Berlin – In den ersten 100 Tagen ihrer Amtszeit sollte die neue mögliche Bundesregierung von Union und SPD die Krankenhäuser in Deutschland unterstützen. Das fordert die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) in einem 100-Tage-Sofortprogramm.

Mit höchster Priorität brauche es einen kurzfristig wirksamen strukturellen Inflationsausgleich zur wirtschaftlichen Sicherung bedarfsnotwendiger Krankenhäuser, fordert die DKG. Dies könne durch die unterjährige Erhöhung der Landesbasisfallwerte passieren. Einen Inflationsausgleich für die Kliniken fordert die DKG schon lange.

Auch wiederholt die DKG ihre Forderung, die im Rahmen der Krankenhausreform geplante Vorhaltefinanzierung unverzüglich auszusetzen. Auf Basis von Auswertungsanalysen müsse diese neu bewertet werden. Die DKG sieht die Vorhaltefinanzierung kritisch und fürchtet zusätzliche Bürokratie. Auch seien die gesetzlich festgelegten zeitlichen Fristen für die Kliniken zu knapp gesetzt, diese könnten nicht seriös eingehalten werden, heißt es in dem zweiseitigen Papier.

Stattdessen, beziehungsweise bis zu einer Reform der Krankenhausfinanzierung, könnten bestehende Instrumente für eine „fallzahlunabhängige Strukturkostenfinanzierung“ genutzt und ausgebaut werden. Dazu gehörten insbesondere der Notfallstufenzuschlag, der Sicherstellungszuschlag, der Zentrumszuschlag und die Methodik der Mehr- und Mindererlösausgleiche. Um dies weiterzuentwickeln seien zusätzliche Mittel zur Verfügung zu stellen, fordert die DKG.

Bei der künftig geplanten Krankenhausplanung nach Leistungsgruppen drängt der Verband zudem auf dauerhafte Öffnungsoptionen für die Länder. Über das NRW-Modell hinausgehende Vorgaben müssten zudem ausgesetzt und auf Basis von Auswirkungsanalysen neu bewertet werden, lautet eine weitere Forderung.

Darüber hinaus fordert die DKG unter anderem, dass alle Dokumentations- und Nachweispflichten, die den Kliniken „ohne jeglichen Mehrwert“ auferlegt worden seien, abgeschafft werden müssten. Krankenhäuser müssten zudem etwa von den Pflichten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes ausgenommen werden.

Außerdem müsste die gesetzliche Festschreibung von Hybrid-DRG-Fallzahlen und die Absenkung von deren Vergütung auf AOP- beziehungsweise EBM-Niveau zurückgenommen werden. Zur Erklärung: Die Hybrid-DRG stellen Leistungen dar, die sowohl im ambulanten als auch im stationären Kontext erbracht werden und gleich vergütet werden.

Weiter kritisiert die DKG die gesetzliche Beauftragung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), Mindestanforderungen an die Strukturqualität festzulegen. Diese Vorgabe müsse ersatzlos gestrichen werden. Auch den Bundesklinikatlas müsse man vom Netz nehmen und komplett überarbeiten.

„Der scheidende Bundesgesundheitsminister hat der kommenden Bundesregierung viele Baustellen hinterlassen“, sagte DKG-Vorstandsvorsitzender Gerald Gaß. „Manche davon, wie der noch immer fehlende Inflationsausgleich, sind so wichtig, dass sie kurzfristiges Handeln verlangen, um die Gesundheitsversorgung der Menschen nicht zu gefährden.“

Auch wenn für die Bundesregierung nun sicher außen- und wirtschaftspolitische Fragen im Vordergrund stünden, dürfe sie die Sicherung der Gesundheitsversorgung nicht aus den Augen lassen.

cmk

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