Politik

Koalition legt Grundstein für Nutzung des Videoident-Verfahrens

  • Mittwoch, 8. Oktober 2025
/picture alliance, dpa-Themendienst, Andrea Warnecke
/picture alliance, dpa-Themendienst, Andrea Warnecke

Berlin – Die Bundesregierung legt den Grundstein, damit Krankenkassen verstärkt auf Identifizierungsverfahren per Video (Videoident) setzen können. Dadurch soll der Zugriff von Versicherten auf ihre elektronische Patientenakte (ePA) und die Nutzung von E-Rezepten erleichtert werden.

Das sieht ein Änderungsantrag zum Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege vor, der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt.

Seit dem Jahr 2022 war das Identifizierungsverfahren per Video für das Gesundheitswesen nicht erlaubt gewesen. Gestattet waren von der Gematik wegen einer entdeckten Sicherheitslücke nur die Prüfung des Ausweises vor Ort in einer Krankenkassen-Geschäftsstelle oder dem Postidentverfahren sowie Verfahren unter Nutzung der Onlinefunktion des Personalausweises.

Die Gematik hatte Anfang August dieses Jahres dann festgestellt, dass das Videoident-Verfahren sicherheitstechnisch für den Einsatz als Identifizierungsverfahrens in der Telematikinfrastruktur (TI) geeignet ist. Damit die Krankenkassen die Daten auslesen können, müssen aber die gesetzlichen Grundlagen angepasst werden.

Das will der Gesetzgeber nun aufsetzen. Geschaffen werden soll konkret mit dem Antrag die gesetzliche Befugnis für die Identifizierung bei der Ausgabe der PIN und zur Einrichtung der GesundheitsID. Darüber hinausgehende Aspekte sollen künftig angepasst werden.

„Identifizierungsverfahren mit Video-Ident-Anteilen bieten für den Gesundheitsbereich grundsätzlich eine weitere Möglichkeit für Versicherte, sich auf einem alternativen Weg zu identifizieren, ohne dass sie ihre PIN zum Ausweis oder zur elektronischen Gesundheitskarte (eGK) benötigen oder dafür in einer Krankenkassengeschäftsstelle erscheinen müssen“, schreiben Union und SPD in der Begründung.

Bei diesem Identifizierungsverfahren würden zur zusätzlichen Absicherung neben Videoident-Anteilen auch Daten aus dem Personalausweis oder dem Pass ausgelesen und genutzt. Dieses Verfahren könne aktuell von den Krankenkassen für die Ausgabe der PIN zur eGK genutzt werden. Die Freigabe des Verfahrens für die Identifizierung zur Einrichtung der GesundheitsID sei in Vorbereitung.

may

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung