Kompetenzerweiterung für Pflegeberufe: Haftung laut Marburger Bund weiter ungeklärt

Berlin – Pflegefachkräfte im Gesundheitswesen sollen laut den Eckpunkten für ein Pflegekompetenzgesetz mehr berufliche Kompetenzen und Befugnisse erhalten.
Henrik Herrmann, Mitglied im Bundesvorstand des Marburger Bundes (MB), plädierte jetzt dafür, dass akademisierte Fachpflegekräfte in Teams tätig sind, in denen Ärztinnen oder Ärzte aber die letzte Verantwortung tragen.
„In der stationären Versorgung ist das bereits gelebte Praxis, während sich in der ambulanten Pflege die Frage nach Verantwortlichkeiten verstärkt stellen wird“, prognostizierte er in der jüngsten Ausgabe von „MB DIREKT“, der Diskussionssendung des MB.
In den seit Dezember 2023 vorliegenden Eckpunkten für den Entwurf eines Pflegekompetenzgesetzes sei die Haftungsfrage noch ungeklärt. Diese sei aber entscheidend für die Versorgungssicherheit der Patienten. „Der Gesetzgeber muss die Frage beantworten, wer die Letztverantwortung bei der Versorgung von Patienten trägt, wenn die eigenständige Kompetenz der Heilkunde auf nicht-ärztliche Gesundheitsberufe übertragen wird“, sagte Herrmann.
Die pflegepolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Kordula Schulz-Asche, wies auf die steigende Nachfrage nach pflegerischen Leistungen hin. „Wir werden einen enormen Mangel im ärztlichen und pflegerischen Bereich haben. Deshalb müssen wir alle Berufsgruppen halten und die Zusammenarbeit fördern“, sagte sie.
„Die Situation in der häuslichen und der Langzeitpflege ist jetzt schon dramatisch“, betonte Andrea Lemke, Pflegedirektorin des Evangelischen Waldkrankenhauses Berlin-Spandau und ehemaliges Mitglied des Deutschen Pflegerates. „Es ist traurig, in was für Situationen wir alte Menschen bringen, dass sie auf Pflege in Kliniken angewiesen sind“, betonte sie.
Notwendig sei, auch auf bestehende qualifizierte Kolleginnen und Kollegen zu setzen. „Wir haben keine Zeit zu warten, bis wir einen hohen Akademisierungsgrad haben“, betonte sie.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat in den Eckpunkten für ein Pflegekompetenzgesetz einen „eigenen pflegerischen Handlungsrahmen bis hin zur eigenständigen klinischen Entscheidung von Interventionen“ in Aussicht gestellt.
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