Krankenhäuser drängen auf Finanzierungshilfen in der Pandemie

Berlin – Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) vermisst in den gestrigen Beschlüssen der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten der Länder zum Coronalockdown Finanzierungsregelungen für die Kliniken.
„Mit Beginn des Jahres haben die Krankenhäuser die für 2020 geltende Ganzjahresbudgetabsicherung nicht mehr zur Verfügung. Zudem laufen die bis Ende Januar geltenden Ausgleichsregelungen für coronabedingte Freihaltungen und Erlösausfälle aus“, sagte der DKG- Hauptgeschäftsführer Georg Baum.
Die Krankenhäuser hätten „die Erwartung und Hoffnung, dass Bund und Länder klare Aussagen zu einer umfassenden Schutzschirmregelung für das Jahr 2021 machen“, betonte er.
Konkret fordert die DKG Liquiditätshilfen für alle Kliniken, die sich am konkreten Leistungsgeschehen und der damit verbundenen Erlöslage der einzelnen Kliniken orientieren. Nötig sei außerdem, nicht zwingend notwendige Dokumentations- und Nachweisverpflichtungen sowie die Pflegepersonaluntergrenzen auszusetzen.
Die Prüfquote des Medizinischen Dienstes müsse auch für das Jahr 2021 auf maximal fünf Prozent beschränkt werden. Wichtig sei außerdem, dass die Krankenkassen die Rechnungen der Kliniken innerhalb von fünf Tagen beglichen.
„Zur Absicherung der medizinischen Leistungsfähigkeit der Krankenhäuser sind dringend weiterführende Rettungsschirmentscheidungen erforderlich. Zur Umsetzung muss nun zügig das Gesetzgebungsverfahren eingeleitet werden“, hieß es aus der DKG.
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