Krankenhäuser und Reha-Einrichtungen sollen weiter finanziell abgesichert werden

Berlin – Der Bund sieht für Krankenhäuser in der Coronakrise einen Ganzjahresausgleich vor. Für die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) gibt es dadurch zumindest eine gewisse wirtschaftliche und finanzielle Sicherheit für das laufende Jahr. Der wichtigsten Forderung der Kliniken werde Rechnung getragen.
In einem, dem Deutschen Ärzteblatt vorliegenden, Entwurf einer Verordnung zur Regelung weiterer Maßnahmen zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) heißt es, die Entwicklung des Infektionsgeschehens des Coronavirus SARS-CoV-2 sei weiterhin mit hoher Unsicherheit für alle Akteure behaftet. Dies betreffe auch die stationäre Behandlungsbedürftigkeit von Patienten mit COVID-19, insbesondere hinsichtlich der Dauer, der Wirkung auf die Belastungssituation sowie der Auslastung der Krankenhäuser.
Deshalb sollen mit der Verordnung sowohl die Voraussetzungen für die Bestimmung anspruchsberechtigter Krankenhäuser durch die Länder angepasst, als auch die Möglichkeit für Krankenhäuser, Ausgleichszahlungen zu erhalten, bis zum 31. Mai 2021 verlängert werden.
Bezüglich der Anspruchsberechtigung enthält der Verordnungsentwurf eine Regelung, wonach die Voraussetzungen an die Entwicklung des Infektionsgeschehens angepasst werden sollen, indem die maßgebliche 7-Tage-Inzidenz im jeweiligen Landkreis oder der jeweiligen kreisfreien Stadt von 70 auf 50 abgesenkt wird.
Dass Ausgleiche weiterhin an lokale Inzidenzen geknüpft sein sollen und damit nicht alle Kliniken erreichen, sehe die DKG nach wie vor sehr kritisch, auch wenn es an dieser Stelle Nachbesserungen gegeben habe, sagte der designierte Vorstandsvorsitzende der DKG, Gerald Gaß.
„Doch zentral ist, dass der für den Ganzjahresausgleich vorgesehene fünfprozentige Abschlag auf die Fallzahlen von 2019 deutlich zu hoch ist. Die vorgesehene Abschlagshöhe wird gerade größere Krankenhäuser und Maximalversorger in große finanzielle Probleme bringen. Hier hoffen wir, dass das Ministerium nachbessert“, betonte Gaß.
Zudem sollten noch die Klarstellungen zur Aussetzung der Pflegepersonaluntergrenzen und zur Absenkung der MDK-Prüfquote analog zum vergangenen Jahr geregelt werden.
Mit einer Verordnung zur Verlängerung der Vereinbarungen zur wirtschaftlichen Sicherung der Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, der Referentenentwurf liegt dem Deutschen Ärzteblatt ebenfalls vor, soll auch für diesen Bereich die finanzielle Absicherung verlängert werden – und zwar bis zum 31. Dezember 2021.
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