Politik

Krankenhäuser müssen sich auf Umstrukturierungen vorbereiten

  • Freitag, 21. Februar 2025
/picture alliance, APA, Barbara Gindl
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Berlin – Wie sich die Krankenhäuser schon jetzt auf die Umsetzung der Krankenhausreform vorbereiten, war gestern Thema bei der Veranstaltung Zukunft der Gesundheitsversorgung (ZKNFT). Wichtig sei, die Krankenhausversorgung neu zu strukturieren und auf die zukünftigen Bedarfe anzupassen, so das Credo der teilnehmenden Krankenhausmanagerinnen und -manager.

Interne Überlegungen für die Zukunft des kommunalen Krankenhausverbunds Klinikum Region Hannover habe man bereits vor drei Jahren begonnen, erklärte der Geschäftsführer Medizin, Matthias Bracht. „Es kam dabei heraus, dass von den zehn – davon acht somatische – Standorte noch vier bis 4,5 stationäre Kliniken bestehen bleiben sollen“, sagte Bracht. Man plane die anderen zusammenzulegen und in regionale Gesundheitszentren umzuwandeln.

In Betten umgerechnet bedeute dieser Wandel, dass rund 30 Prozent (etwa 700 Betten) von 2.400 Betten abgebaut werden sollten, erklärte Bracht weiter. Diese Überlegungen habe der Verbund bereits vor der Veröffentlichung der Vorschläge zur Krankenhausreform durch die Regierungskommission Krankenhaus Ende 2022 getroffen. „Wir haben festgestellt, dass diese Vorschläge sehr gut zu unserem Vorgehen passen.“

Bracht kritisierte hingegen, dass die in der Krankenhausreform angedachten Übergangsfristen von drei Jahren zeitlich nicht ausreichen würden. Um sich entsprechend über die Neuausrichtung von Krankenhäusern Gedanken zu machen, brauche es mehr Zeit, forderte er.

Zur Erklärung: Die Krankenhäuser sollen künftig nur noch Leistungen erfüllen dürfen, die ihnen via bestimmter Leistungsgruppe vom Land zugeteilt worden sind. Die erstmalige Zuordnung soll zum 1. Januar 2027 erfolgen.

Nach dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) haben Krankenhäuser bis zu drei Jahre lang Zeit, nach der Zuweisung einer entsprechenden Leistungsgruppe die dafür benötigten Qualitätskriterien zu erfüllen. Wenn dies nicht erfolgt, hat das Auswirkungen auf die Vergütung der Kliniken.

Für Bracht ist zudem zentral, dass die Krankenhausreform und Einführung der Leistungsgruppen nicht nur auf eine reine Umsortierung der Leistungen in den Krankenhäusern zielen. Wichtig sei überall zu hinterfragen, welche Strukturen man verändern und anpassen müsse, um die Leistungsgruppen auf Dauer und in Form einer hochwertigen Patientenversorgung abzusichern, betonte Bracht.

„Deswegen ist die Diskussion um die Auswirkungsanalyse eine Nebelkerze, weil wir nicht genau wissen, welche Strukturen wir haben werden“, sagte er im Hinblick auf die oft geforderte Auswirkungsanalyse vom Bundesgesundheitsministerium (BMG).

Das BMG hatte den Ländern ein Analysetool zur Verfügung gestellt, mit dem die Bundesländer die künftige Versorgung anhand von Leistungsgruppen prüfen können soll. An der Nutzung des Tools hat es allerdings einige Kritik gegeben.

Leistungen fallen in ungewollte Leistungsgruppen

Die Geschäftsführerin des Herz- und Diabeteszentrums in Nordrhein-Westfalen, Karin Overlack, ist anderer Ansicht. Eine Auswirkungsanalyse der Reform sei sinnvoll, um drohende „Kollateralschäden zu verstehen und kennenzulernen.“

Ihr Haus sei eine Fachklinik, nach Berechnungen des neuen Leistungsgruppen-Grouper würden aber etwa 20 Prozent bislang erbrachter Leistungen in die Leistungsgruppen Allgemeine Innere Medizin und Allgemeine Chirurgie fallen, so Overlack.

Dies passe nicht mit dem eigentlich angestrebten Profil zusammen, da diese Leistungsgruppen hauptsächlich von Grund- und Regelversorgern angeboten werden sollen. „Ich fühle mich noch als Fachkrankenhaus, aber vielleicht bin ich keines mehr“, sagte Overlack.

Wie die Krankenhausreform bei der Konzentration von Leistungen bereits helfe, erklärte Katrin Erk, kaufmännische Direktorin und stellvertretende Vorstandsvorsitzende des Universitätsklinikums Heidelberg. Die Unikliniken Heidelberg und Mannheim wollen künftig in einem Verbund arbeiten. Man habe jetzt ein Konzept gefunden, in dem die Uniklinik Mannheim eine Tochterinstitution der Heidelberger Uniklinik werden solle, erklärte Erk.

Die Hängepartie durch das Bundeskartellamt, das den Zusammenschluss zunächst verboten hatte, habe sich durch das KHVVG praktisch aufgelöst, so Erk. Hintergrund ist, dass das KHVVG Ausnahmen hinsichtlich der wettbewerbsrechtlichen Prüfungen bei Krankenhausfusionen vorsieht, wenn diese im Sinne der Krankenhausreform erfolgen. In wenigen Wochen rechne Erk mit einem positiven Bescheid zum geplanten Verbund.

Fokus auf Spezialisierung und Mindestmengen

Die beiden Unikliniken wollen sich gemeinsam insbesondere auf die Spezialisierung bei bestimmten Erkrankungen und entsprechende Mindestmengen fokussieren. In Heidelberg werde derzeit etwa ein spezifisches Kinder-Tumorzentrum gebaut. Zudem könne man zusammen wirtschaftlicher arbeiten, man benötige etwa keine zwei Großküchen mehr, sagte sie. Diese Umstellung dauere aber vermutlich länger als zehn Jahre.

Erk erklärte weiter, dass die Unikliniken auf Kooperationsverträge mit anderen, kleineren Kliniken in der Region setzen. Derzeit laufen 84 solcher Verträge, sagte Erk. Durch die langjährige Zusammenarbeit gebe es ein Grundvertrauen zwischen den Häusern, um sich auch darauf einigen zu können, welche Fachbereiche an welchen Standorten aufgegeben und an welcher Stelle entsprechende Strukturen ausgebaut werden müssten, so Erk.

Gundula Werner, Geschäftsführerin des Klinikums Altenburger Land und Vizepräsidentin der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), betonte, die Länder müssten die Zuteilung der Leistungsgruppen auf die Krankenhäuser gut vorbereiten. „Diese Entscheidung kann man nicht mehr revidieren.“ Gerade weil an der Verteilung der Leistungsgruppen auch die künftige Vorhaltefinanzierung geknüpft sei, müsse diese Entscheidung behutsam getroffen werden, sagte Werner.

An der nötigen Vision und Kompetenz der Planungsbehörden der Länder, zweifelte hingegen Astrid Lurati, Vorständin an der Berliner Charité. Es mangele nicht nur an Kompetenz, sondern auch an Mut, bestimmte Dinge in die Umsetzung zu bringen, sagte Lurati.

Sie rate den Planungsbehörden, sich weniger an politischen Interessen zu orientieren, sondern vielmehr an einem qualitätsorientierten Outcome. „Das ist eine riesige Chance für die Gestaltung“, sagte sie.

Wichtig sei dafür die stationären Kapazitäten neu zu sortieren und zu reduzieren. „Wir haben unserer Planungsbehörde angeboten, dass wir gerne die Versorgung koordinieren“, erklärte sie weiter. „Wenn sie das nicht machen wollen, setzen wir uns gerne in das Command Center.“

Die Krankenhausreform könnte zudem zu Herausforderungen in der ärztlichen Weiterbildung führen, darauf wies Thomas Menzel, Sprecher des Vorstands Krankenversorgung am Klinikum Fulda und Vorstandsvorsitzender der Allianz kommunaler Großkliniken (AKG) hin.

„Die Leistungsgruppen führen zu einer Fragmentierung der Inhalte der Weiterbildung“, sagte er. Die Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern seien darauf noch nicht eingestellt. Es brauche deshalb dringend Konzepte, wie man in den Regionen Weiterzubildende verteilen und durchrotieren lassen könne, forderte Menzel.

cmk

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