Politik

Krankenhaus­gesellschaft befürchtet Versorgungsengpässe

  • Freitag, 27. November 2020
/picture alliance, Soeren Stache
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Düsseldorf – Die Bundesregierung hat entschieden, dass zunächst nur Kliniken der höhe­ren Notfallstufen 2 und 3 bei einer Auslastung von mehr als 75 Prozent der Intensivbett­en die Freihaltepauschale erhalten sollen. Nach Ansicht der Krankenhaus­gesellschaft Nord­rhein-Westfalen (KGNW) drohen dadurch in anderen Kliniken Versorgungsengpässe bei der Behandlung von Coronapatienten.

„Etwa zwei Drittel der Krankenhäuser, die in Nordrhein-Westfalen COVID-19-Patienten be­handeln, gehen leer aus“, erklärte KGNW-Präsident Jochen Brink. Sie werden nur bei einer Überlastung der Intensivkapazitäten finanziell unterstützt. Voraussetzung ist außer­dem eine hohe 7-Tage-Inzidenz von mehr als 70 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner.

„Diese bürokratische Regelung kann schnell dazu führen, dass schwer erkrankte Corona­patienten eine Odyssee zu freien Behandlungsplätzen droht“, warnt der KGNW-Chef. Denn Kliniken der Notfallstufe 1 könnten keine Betten freiziehen, ohne in existenzgefährdende Liquiditätsengpässe zu geraten.

Ohne eine klare unbürokratische Regelung fehle Krankenhäusern der Notfallstufe 1 die Grundlage, dauerhafte Behandlungsreserven frei zu halten. Brink forderte die Regierung auf, kurzfristig den Expertenbeirat einberufen, um absehbare Versorgungsengpässe zu vermeiden.

Grundsätzlich begrüßt die KGNW, dass Bundesrat und Bundestag eine Neuauflage der Freihalte­pauschalen beschlossen haben. Das sei ein wichtiges Element, um der zweiten COVID-19-Welle zu begegnen, sagt Brink.

Jetzt komme es darauf an, mit pragmatischen Lösungen alle erforderlichen medizinischen Kapazitäten einsatzbereit zu halten. Deshalb müsse die Freihaltepauschale alle Klini­ken einschließen, die zur stationären Behandlung von Coronapatienten benötigt werden.

Brink betonte, die Krankenhäuser bräuchten nicht nur in der Bewältigung der akuten Pan­demie, sondern auch in Hinblick auf das Jahr 2021 Planungssicherheit. Dafür müssten die laufenden Verhandlungen über die Höhe des vom Bund beschlossenen Ausgleichs für wirtschaftliche Verluste zügig abgeschlossen werden.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) stehe dabei im Wort, dass künftige durch Corona bedingte Einnahmeausfälle ausgeglichen werden.

hil/sb

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