Politik

Krankenhausreform: Brandenburg will Bundesbeteiligung am Transformationsfonds

  • Dienstag, 4. März 2025

Berlin/Potsdam – Der Bund soll zur Finanzierung des Krankenhaustransformationsfonds einen Anteil von 40 Prozent aus dem Bundeshaushalt bereitstellen. Einen entsprechenden Antrag will Brandenburg morgen in den Bundesrat einbringen. Der Antrag liegt dem Deutschen Ärzteblatt vor.

„Der Bund muss sich an der Finanzierung des geplanten Transformationsfonds direkt beteiligen. Eine Finanzierung ausschließlich durch Mittel der gesetzlich Versicherten und der Länder ist nicht tragbar“, betonte Brandenburgs Gesundheitsministerin Britta Müller (parteilos). Der Gesundheitsausschuss des Bundesrates werde sich in seiner morgigen Sitzung mit dem Entschließungsantrag zur Krankenhaustransformationsfonds-Verordnung (KHTFV) beschäftigen. Die Verordnung zum Transformationsfonds werde schnellstmöglich benötigt, um klare Rahmenbedingungen und Planungssicherheit zu erhalten, heißt es im Antrag.

Mit dem Antrag soll der Bund allerdings aufgefordert werden, den größten Anteil zum Fonds mit Mitteln aus dem Bundeshaushalt zu leisten. Bislang ist per Bundesgesetz vorgesehen, dass die insgesamt 50 Milliarden Euro des Transformationsfonds zwischen 2026 und 2035 je zur Hälfte von den Bundesländern und aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds, also mit Mitteln der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), finanziert werden sollen.

„Die alleinige Finanzierung des Fonds über die Beitragszahlungen der gesetzlich Versicherten und aus den Haushalten der Länder wird abgelehnt“, heißt es im Antrag. Die Finanzierung ohne Beteiligung des Bundes sei nicht sachgerecht. Deshalb sieht der Antrag vor, dass die Bundesregierung 40 Prozent der insgesamt 50 Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt bereitstellen soll. Umgerechnet wären das 20 Milliarden Euro, die in den kommenden zehn Jahren aus dem Staatshaushalt finanziert werden müssten, also zwei Milliarden Euro pro Jahr.

Bei der notwendigen Transformation der stationären Krankenversorgung handle es sich um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, begründete Müller. Es sei nicht nachvollziehbar, dass die Solidargemeinschaft der gesetzlich Versicherten eine Summe von 25 Milliarden Euro für die Krankenhausreform aufbringen soll – in der Konsequenz würden damit die Beiträge für Millionen GKV-Versicherter weiter erheblich steigen.

Dem Antrag zufolge sollten die Länder und die GKV jeweils 30 Prozent für den Transformationsfonds beitragen. „Wir brauchen diese 40-30-30-Lösung“, bekräftigte Müller. Neben der GKV müsse sich zudem auch die Private Krankenversicherung an der Förderung beteiligen.

Anlässlich der morgigen Beratung im Gesundheitsausschuss des Bundesrates bekräftigten auch die Verbände der Krankenkassen ihre Kritik an der geplanten hälftigen Finanzierung des Fonds aus GKV-Beitragsmitteln. Diese Regelung sei verfassungswidrig, da die Kosten für den Umbau der Krankenhauslandschaft als Investition in die Daseinsvorsorge zwingend vom Staat und damit aus Steuermitteln finanziert werden müssten, betonen der AOK-Bundesverband, der Verband der Ersatzkassen (vdek), der BKK Dachverband, der IKK e.V. sowie KNAPPSCHAFT und Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) in einer gemeinsamen Mitteilung.  

Auch vor dem Hintergrund der angespannten Finanzlage der GKV und der jüngsten Beitragsanstiege zum Jahreswechsel sei die geplante Finanzierung des Transformationsfonds mit Mitteln der gesetzlich Versicherten und ihrer Arbeitgebenden nicht hinnehmbar, so die Verbände. Zudem komme die Nichtbeteiligung der privaten Krankenversicherung und möglicher weiterer Kostenträger an den Umbaukosten der Krankenhauslandschaft „einer Diskriminierung der GKV-Versicherten gleich“.

Der Transformationsfonds soll Krankenhäuser bei Umstrukturierungen und Kooperationen im Sinne der Krankenhausreform finanziell unter­stützen. Bundesländer können erstmalig Förderungen für das Jahr 2026 bis zum 30. September 2025 beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) be­antragen. Geplant ist, dass der Bundesrat am 21. März über die zustimmungspflichtige Verordnung abstimmen wird.

aha/cmk

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