Krankenhausreform: Genaue Kriterien der Leistungsgruppen sollen erst ab 2027 gelten

Berlin – Die konkreten Qualitätskriterien der Leistungsgruppen sollen erst ab 2027 in Kraft treten und für die Krankenhäuser verbindlich werden. Bis dahin bleibt es bei Übergangsregelungen, die sich hauptsächlich an den Kriterien aus den Leistungsgruppen orientieren, die Nordrhein-Westfalen erarbeitet hat. Das geht aus einer Antwort von Edgar Franke (SPD), dem parlamentarischen Staatssekretär aus dem Bundesgesundheitsministerium, hervor.
Der CSU-Gesundheitspolitiker und Bundestagsabgeordnete Stephan Pilsinger hatte unter anderem nach dem Zeitplan für die im Zuge der Krankenhausreform benötigte Rechtsverordnung gefragt.
Die Krankenhausreform sieht ab 2025 eine Einführung von 65 Leistungsgruppen vor, die personelle und technische Voraussetzungen beinhalten. Diese müssen die Krankenhäuser vorhalten, um Leistungen erbringen und abrechnen zu können. Dies soll die Qualität der Patientenversorgung verbessern. An die Leistungsgruppensystematik soll zudem eine Vorhaltefinanzierung geknüpft werden.
Die Rechtsverordnung mit den genauen Qualitätskriterien für die geplanten 65 Leistungsgruppen soll dem Antwortschreiben zufolge bis zum 31. März 2025 erlassen werden. In Kraft treten soll diese Verordnung zum 1. Januar 2027, heißt es weiter. Bis zum Inkrafttreten dieser Verordnung sollen die im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) genannten Übergangsregelungen gelten.
Zeitplan der Reform
Dieser Zeitplan macht deutlich, dass es noch einige Zeit dauert, bis die Wirkung der Krankenhausreform tatsächlich greift. In den Jahren 2025 und 2026 sollen die Bundesländer ihre neuen Krankenhauspläne aufstellen und die Krankenhäuser den 65 Leistungsgruppen zuweisen. Erst ab 2027 wird die geplante Vorhaltefinanzierung, die eng an die Leistungsgruppen geknüpft ist, greifen.
Pilsinger kritisiert dieses Vorgehen. „Warum die bis zum 31. März 2025 zu erlassende Rechtsverordnung zu den Leistungsgruppen und ihren Qualitätskriterien erst zum 1. Januar 2027 in Kraft treten soll, ist mir schleierhaft“, sagte er dem Deutschen Ärzteblatt.
„Das hätte man alles schon im Vorfeld auf Basis einer Empfehlung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) erarbeiten können, dass die Reform ein großes Ganzes wird.“ Den aus Pilsingers Sicht fachlich am besten geeigneten G-BA wolle Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) allerdings partout raushalten. Dies sei „völlig daneben“.
Pilsinger fragte die Bundesregierung zudem, wie das KHVVG die Versorgung im Bereich der neurologischen Frührehabilitation sicherstellen wolle. Franke verweist auf die Möglichkeit, dass spezialisierte Fachkrankenhäuser Qualitätskriterien in Kooperation und Verbünden mit anderen Krankenhäusern und Leistungserbringern erfüllen dürfen.
„Für bestimmte Leistungsgruppen ist explizit vorgesehen, dass Fachkrankenhäuser „verwandte Leistungsgruppen“ nicht am Krankenhausstandort vorhalten müssen, sondern diese in Kooperationen und Verbünden erbringen können. Auch diese Regelungen seien zunächst einmal Übergangsregelungen bis zum Inkrafttreten der bereits erwähnten genannten Rechtsverordnung.
Es sei allerdings auszugehen, dass die besondere Situation von Fachkrankenhäusern auch künftig entsprechend berücksichtigt werde, schreibt Franke. Denn die Inhalte der Rechtsverordnung sollen von einem von Bund und Ländern gemeinsam geleiteten Ausschuss beschlossen werden. Die Berücksichtigung der Fachkliniken sei zudem Gegenstand der aktuell laufenden parlamentarischen Beratungen.
Für Pilsinger ist das der richtige Weg: „Es ist gut, dass die Bundesregierung nun endlich auf die Idee kommt, dass hochspezialisierte Fachkrankenhäuser Qualitätskriterien zur Zuweisung einer Leistungsgruppe auch in Kooperationen und Verbünden mit anderen Leistungserbringern der Region erfüllen können, auch wenn es isoliert betrachtet nicht alle Vorgaben erfüllt.“
Pilsinger zufolge wäre es „völlig irre“, etwa die neurologische Frühreha eines Fachkrankenhauses zwangsweise schließen zu lassen, nur weil es keine Notaufnahme habe. „Ich bin gespannt und hoffe, dass das starre Strukturdenken der Ampel die unverzichtbaren Fachkrankenhäuser auch in Zukunft nicht bei ihrer für die Versorgung wichtigen Arbeit beschneidet“, erklärte Pilsinger.
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