Politik

Krankenhausreform: Grundlage für Prüfung der Leistungsgruppen steht

  • Donnerstag, 22. Mai 2025
/dpa
/dpa

Berlin – Die Krankenhausreform schreitet weiter voran. Derzeit können Kliniken in manchen Ländern ihre gewünschten Leistungsgruppen bereits beantragen. In Sachsen ist diese Phase schon abgeschlossen, in Niedersachsen läuft sie und in Brandenburg startet das Antragsverfahren in wenigen Tagen. Jetzt steht auch die Grundlage für den Medizinischen Dienst, um überprüfen zu können, ob die Krankenhäuser die angemeldeten Leistungsgruppen tatsächlich erfüllen können.

Voraussetzung für die Zuteilung der Leistungsgruppen durch die Bundesländer ist, dass sie entsprechend definierte Personalvorgaben sowie technische Infrastruktur vorhalten können. Diese sind im Anhang des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) definiert worden.

Weitere Details zur Prüfung dieser Kriterien hat der Medizinische Dienst Bund mit den medizinischen Diensten der Länder in der Richtlinie zur Leistungsgruppenprüfung und OPS-Strukturprüfung (LOPS-Richtlinie) festgelegt. Diese ist vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) am 13. Mai genehmigt worden und soll morgen auf der Webseite des Medizinischen Dienstes (MD) Bund veröffentlicht werden.

Damit tritt die Richtlinie einen Tag später, am 24. Mai in Kraft, erklärte eine Sprecherin des Medizinischen Dienstes Bund auf Nachfrage. Im KHVVG ist vorgesehen, dass der MD Bund die angepasste Richtlinie zur Strukturprüfung bis zum 12. Juni 2025 erlassen muss.

Mit der Richtlinie ist die Voraussetzung geschaffen, dass die Medizinischen Dienste die Prüfungen einheitlich durchführen können, erklärte die Sprecherin weiter. Dafür ist zudem etwa vorgesehen, dass der MD Bund eine Datenbank einführt.

In dieser sollen die Prüfergebnisse für die Krankenhäuser gespeichert und entsprechend aktualisiert werden. Dies soll zu einer aufwandsärmeren Prüfung beitragen, beziehungsweise Doppelprüfungen vermeiden.

Leistungsgruppen zentral für künftige Krankenhausplanung

Zur Erinnerung: Im Zuge der Krankenhausreform sollen alle Bundesländer bis Ende 2026 den Krankenhäusern Leistungsgruppen zuteilen. Nur wer eine entsprechende Leistungsgruppe, beispielsweise Allgemeine Chirurgie oder Intensivmedizin erhält, kann zugehörige Leistungen künftig auch durchführen und abrechnen.

Ursprünglich waren 60 Leistungsgruppen aus Nordrhein-Westfalen plus fünf weitere vorgesehen. Künftig soll von diesen fünf weiteren nur noch eine behalten werden, die spezielle Traumatologie. So sieht es die neue schwarz-rote Bundesregierung vor.

Die Länder sollen die medizinischen Dienste bis zum 30. September 2025 zur jeweiligen Leistungsgruppenprüfung beauftragen. In Brandenburg soll diese Beauftragung beispielsweise ab Juli starten.

Bis zum 30. Juni 2026 sind diese Prüfungen dem KHVVG zufolge abzuschließen. Nach 2026 muss der MD die in der Regel alle drei Jahre stattfindenden Prüfungen jeweils innerhalb von zehn Wochen abschließen.

Derzeit berät zudem der sogenannte Leistungsgruppenausschuss über die weitere Definition der Kriterien der Leistungsgruppen. Diese Empfehlungen sollen in einer Rechtsverordnung die bisherigen Vorgaben, die im Anhang des KHVVG definiert worden sind, ersetzen.

Vor einigen Wochen hieß es, dass im Sommer ein erster Aufschlag des Ausschusses zu erwarten ist. Es ist anzunehmen, dass der Ausschuss nur Feinheiten korrigieren wird und die Vorgaben der Leistungsgruppen nicht komplett anders ausgestalten wird.

cmk

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung