Krankenhausreform: Tool soll Ländern in Kürze auch Finanzierungsanalyse ermöglichen

Berlin – Die Bundesländer sollen zeitnah ein Tool an die Hand bekommen, mit dem sie nicht nur die Auswirkungen der Reform auf die Klinikstandorte und die vorgesehenen Leistungsgruppen, sondern auch die geplante Finanzierungsänderung analysieren können. Das erklärte der Leiter der Regierungskommission Krankenhäuser, Tom Bschor, dem Deutschen Ärzteblatt.
Ergebnisse der Auswirkungsanalyse zur Krankenhausreform sollen den Bundestagsabgeordneten zudem vor der abschließenden Beratung des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetztes (KHVVG) Ende kommender Woche zur Verfügung gestellt werden, erklärte der gesundheitspolitische Sprecher der Grünen-Fraktion im Bundestag, Janosch Dahmen, auf Nachfrage.
„Das Instrument soll mithilfe der Abrechnungsdaten von 2023, die Krankenhäuser an das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) übermitteln, aufzeigen können, wie die Vorhaltevergütung auf die Finanzierung einwirken wird“, erläuterte Bschor.
Die Vorhaltevergütung soll künftig 60 Prozent der bisherigen diagnosebezogenen Fallpauschalen (DRG) ausmachen und Krankenhäusern zur Verfügung gestellt werden. Für jede zugeordnete Leistungsgruppe sollen Kliniken diese Pauschale erhalten, um benötigte Strukturen bereithalten zu können. Die restlichen 40 Prozent sollen weiterhin fallzahlbezogen über die DRG abgerechnet werden.
Diese Analyse diene vor allem zu überprüfen, was passieren würde, wenn man Gelegenheitsversorger in bestimmten Leistungsgruppen ausschalte und wie das Vorhaltebudget für die verbleibenden Standorte ansteigen würde, sagte Bschor.
„Grundlage für das Instrument ist ein nicht zertifizierter Grouper aus dem InEK.“ Der zertifizierte InEK-Grouper, der alle stationären Fälle zu den 65 Leistungsgruppen zuordnen kann, sei noch nicht ganz fertig, erklärte er weiter.
Bei diesem Instrument handelt es sich um das Simulationsmodell, das Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) im April vorgestellt hatte und das von Mitgliedern der Regierungskommission Krankenhaus sowie Vertretern des GKV-Spitzenverbandes entwickelt worden ist.
Zunächst war das Instrument lediglich dafür gedacht, die Bedarfsnotwendigkeit und Versorgungsbedeutung von Krankenhausstandorten aufzuzeigen. Erste Erkenntnisse, wo in Deutschland eine Überversorgung und Unterversorgung besteht, hatte es bereits geliefert.
Instrument wird noch validiert
Eine Auswirkungsanalyse der Finanzierungsänderung im stationären Bereich sollte zunächst getrennt erfolgen. „Es war naheliegend, diese Aspekte in ein Instrument zu packen“, erklärte Bschor. Das Instrument wurde den Ländern vor einigen Tagen vorgestellt, sagte er. „Es befindet sich in der Endphase der Entwicklung und wird noch validiert. In wenigen Wochen wird das Tool den Bundesländern zur Verfügung gestellt.“
Ergebnisse der Auswirkungsanalyse zur Krankenhausreform auf Basis der nun geschlossenen Vereinbarungen sollen noch vor dem Bundestagsbeschluss in der nächsten Woche mit den Fraktionen beraten werden, erklärte der Gesundheitspolitiker der Grünen, Janosch Dahmen.
„Selbstverständlich werden auch die Länder vor den Entscheidungen im Bundesrat die Ausgestaltung der Reform detailliert mit allen Handlungsmöglichkeiten simulieren können“, sagte Dahmen weiter und spielt damit auf das von Bschor beschriebene Instrument an.
Offen ist jedoch, wie lange es dauern wird, bis die Bundesländer die entsprechenden Analysen für ihre Regionen vorgenommen haben. „Von einem Bundesland haben wir erfahren, dass es rund drei Wochen dauern würde, bis sie die Auswirkung der Reform mit dem Instrument analysieren könnten“, sagte Bschor. Teilbereiche, etwa der Einfluss der Verteilung von Leistungsgruppen auf die Versorgung, könnten Bschor zufolge aber deutlich schneller geprüft werden.
Die Bundesländer, aber auch die Opposition im Bundestag, hatten in den vergangenen Monaten immer wieder auf eine Auswirkungsanalyse der Reform gepocht. Ohne die Konsequenzen der Reform zu kennen, dürfe man keine Entscheidung über solch weitreichende Änderungen treffen, hieß es immer wieder.
Ende kommender Woche soll der Bundestag das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) in zweiter/dritter Lesung verabschieden. Die anschließende Beratung über die Krankenhausreform im Bundesrat erfolgt voraussichtlich am 22. November. Das Gesetz soll Anfang Januar 2025 in Kraft treten.
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