Krankenhausstruktur: DKG plädiert für zielgerichtete Politik

Berlin – Einen „radikalen Wechsel in der Krankenhauspolitik“ nach der Bundestagswahl forderte heute Gerald Gaß, Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), ein. Im Rahmen des DRG-Forums betonte er, die Politik müsse die Verantwortung für einen Strukturwandel mit einem gemeinsamen Zielbild von Bund und Ländern übernehmen.
In den vergangenen Jahren sei das „genaue Gegenteil“ geschehen, kritisierte Gaß. Politisch habe man im stationären Bereich viele Stellschrauben ohne gemeinsam definiertes Ziel gedreht. Die Coronapandemie habe die jahrelang auf Effizienz getrimmten Krankenhäuser insbesondere im Personalbereich erkennbar an Grenzen gebracht.
Die hierfür ursächlichen Rahmenbedingungen müssten dringend angepasst und die „Misstrauenskultur und Kontrollbürokratie“ beendet werden. Letztere würden zusätzlich wichtige Ressourcen binden und die Arbeit behindern.
Gaß plädierte zudem grundsätzlich dafür, die „Allgemeinzuständigkeit“ des Systems der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) für die ambulante Versorgung zu beenden. Diese „Macht- und Zuständigkeitsfrage“ müsse mittels klarer politischer Entscheidungen gelöst werden – Ziel müsse es sein, die ambulanten und stationären Leistungsangebote gemeinsam zu planen.
Josef Düllings, Präsident des Verbands der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD), betonte, man wolle effiziente Strukturen und sich aktiv an dieser Strukturdebatte beteiligen. Die Debatte müsse aber evidenzbasiert erfolgen. In diesem Zusammenhang seien Zahlen zur vorgeblich anzustrebenden Krankenhausstruktur, wie etwa in Studien der Bertelsmann Stiftung, kritisch zu sehen.
Mahnend wies Dülling auf mögliche „Fallstricke“ für eine große Krankenhausstrukturreform hin. Dies betreffe etwa die Bund-Länder-Kompetenzen aber auch Interessenskonflikte in der Selbstverwaltung. Diese solle auch Impulse liefern – etwa mit einer gemeinsamen Positionierung zur Ambulantisierung.
Dem stimmte Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes, zu. Schon die Reform der Notfallversorgung habe aufgrund der genannten Faktoren stark abgeändert werden müssen. Deshalb gelte es, die entsprechenden Zuständigkeiten von Bund und Ländern anzugehen. So könne man beispielsweise die Versorgungsqualität mit möglichst bundesweit einheitlichen Versorgungsstufen fördern. Auch der Aspekt der Vergütung müsse dann mitgedacht werden.
Da die Bundesländer offensichtlich nicht in der Lage seien, ihren entsprechenden Auftrag zu erfüllen, müssten Schritte zu einer grundlegend anderen Investitionskostenfinanzierung eingeleitet werden, betonte Maria Klein-Schmeink MdB, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion. Bei der dauerhaften Einbindung des Bundes solle hier gelten: „Ein Euro Länder, ein Euro Bund.“
Auch müsse nach Ansicht der Grünen die Krankenhausplanung Teil einer Reform sein. „Nicht jeder Standort wird gebraucht und nicht jedes Krankenhaus muss alles machen.“ Um die Beplanung von Versorgungsstufen sowie einen Finanzierungsmix aus einer Grundfinanzierung der Vorhaltekosten und dazu von Qualitäts- und Leistungsanteilen zu ermöglichen, seien wohl Verfassungsänderungen nötig. Bund und Länder müssten diesbezüglich eine Einigung erzielen, dazu zwinge nicht zuletzt der demografische Wandel.
Nachholbedarf bei Digitalisierung
Für den näheren Zeithorizont habe man bezüglich des „erheblichen Nachholbedarfes“ auf dem Felde der Digitalisierung der Krankenhausstandorte große Erwartungen an das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG), so Gaß.
Auch Düllings sieht eine mit dem KHZG gesetzte „Duftmarke“. Dem in Aussicht gestellten Gesamtfördervolumen von mehr als vier Milliarden stünden allerdings auch erhebliche Nachholeffekte gegenüber, da jahrzehntelang zu wenig investiert worden sei beziehungsweise werden konnte.
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