Krankenkassen erhalten Spielraum bei Zusatzbeiträgen

Berlin – Die Regierungskoalition aus Union und SPD hat im Gesundheitsausschuss mit ihren Stimmen das Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz (GPVG) verabschiedet. Morgen Nachmittag soll das Gesetz im Bundestag abschließend beraten und beschlossen werden. Das Gesetz enthält viele kleinteilige Einzelmaßnahmen.
In der öffentlichen Diskussion standen vor allem die Veränderungen bei den Finanzen der Krankenkassen im Fokus: Mit dem Gesetz wird festgehalten, dass der Gesundheitsfonds einen einmaligen Zuschuss aus Steuermitteln von fünf Milliarden Euro bekommt, um einen Teil der Lücke von etwa 16 Milliarden Euro im nächsten Jahr zu füllen.
Weitere acht Milliarden Euro sollen aus den Finanzreserven der Krankenkassen kommen. Zusätzlich wird der Beitragssatz um 0,2 Prozentpunkte angehoben, wodurch etwa drei Milliarden Euro erwartet werden.
Über die genaue Ausgestaltung der Regelungen dazu war auch in der Anhörung im Ausschuss eine Debatte entbrannt: So wollten einige Kassenverbände verhindern, dass zum einen Regelungen zum morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) aus anderen Gesetzen aufgeweicht werden oder sich andere Regelungen widersprechen.
Nachbesserungen für kleine Kassen
In die nun vorliegenden Änderungsanträge, wurden einige Anliegen aus der Anhörung aufgenommen: So können demnach Krankenkassen, die weniger als 50.000 Mitglieder haben, auch einen höheren Zusatzbeitrag nehmen, damit sie ihre Finanzreserven auf einer Höhe von 0,4 Monatsausgaben halten.
So soll verhindert werden, dass sie durch einzelne Hochkostenfälle in eine finanzielle Schieflage kommen. Außerdem können Krankenkassen, die nach bisheriger Regelung erst im Laufe des Jahres 2021 eine Beitragsanhebung vornehmen dürften, dies bereits zum Jahreswechsel umsetzen.
Es gab vor allem unter finanzstarken größeren Krankenkassen die Sorge, nicht gemeinsam mit fast allen Krankenkassen den Zusatzbeitrag einnehmen zu können. Unterjährig, so hieß es von den Kassen im Vorfeld, sei eine notwendige Anhebung eher ungünstig, da sie Wettbewerbsverzerrungen fürchten.
Im Beschlusstext heißt es nun dazu: „Durch diese Sonderregelung wird die Planungssicherheit für die betroffenen Krankenkassen gestärkt und Wettbewerbsgleichheit zwischen allen Krankenkassen gewahrt. Zugleich wird dadurch im Interesse der Beitragszahler vermieden, dass es im Laufe des Jahres 2021 teilweise zu erheblichen unterjährigen Zusatzbeitragssatzsteigerungen kommen kann.“
Mehr Stellen für die Pflege
In dem Entwurf sind unter anderem 20.000 zusätzliche Stellen für Pflegehilfskräfte in der stationären Altenpflege vorgesehen. Die Stellen sollen durch einen Vergütungszuschlag von der Pflegeversicherung finanziert werden, sich also nicht auf die Eigenanteile auswirken. Angestrebt wird ein verbindliches Personalbemessungsverfahren für vollstationäre Pflegeeinrichtungen.
Auch sollen mehr Stellen für Hebammen in Krankenhäusern realisiert werden. Dazu wird für die Jahre 2021 bis 2023 ein Förderprogramm im Umfang von rund 200 Millionen Euro aufgelegt. Damit sollen neue Hebammenstellen und weitere Stellen für Fachpersonal in Geburtshilfeabteilungen geschaffen werden.
Gestärkt werden außerdem Kinderkrankenhäuser und Fachabteilungen für Kinder- und Jugendmedizin in ländlichen Regionen. Die Krankenkassen erhalten erweiterte Spielräume für Selektivverträge, um innovative regionale Versorgungsformen zu fördern.
Mit dem Gesetz werden auch einige coronabedingte Hilfen im Gesundheitswesen bis Ende März verlängert, dazu zählen auch Hilfen für Vertragszahnärzte. So sollen die Krankenkassen auch 2021 90 Prozent der gezahlten Gesamtvergütung der vertragszahnärztlichen Leistungen des Jahres 2019 als Abschlagszahlungen an die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen zahlen. Ebenso wird die weitere Finanzierung der Versorgung von Patienten aus dem EU-Ausland geregelt.
Für den Entwurf, der morgen im Plenum verabschiedet werden soll, votierten heute im Ausschuss die Fraktionen von Union und SPD, Linke und FDP stimmten dagegen, AfD und Grüne enthielten sich.
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