Krankenkassen: Weller lehnt einnahmeorientierte Ausgabenpolitik ab

Berlin – Einer rein einnahmeorientierten Ausgabenpolitik der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erteilte Michael Weller, Abteilungsleiter Gesundheitsversorgung und Krankenversicherung im Bundesgesundheitsministerium (BMG), gestern auf dem Hauptstadtkongress (HSK) eine Absage.
Zuvor hatten im Rahmen des Hauptstadtkongresses zahlreiche Kassenvertreter auf mehreren Panels mit eindringlichen Warnungen vor der weiteren Entwicklung die Unterfinanzierung der GKV und die zunehmende Ausgabendynamik thematisiert.
Mit Verweis auf eine Projektion des Berliner IGES Instituts, wonach in der GKV in den nächsten zehn Jahren ein Beitragssprung von 16,3 auf 19,3 Prozent droht, forderte unter anderem DAK-Vorstandschef Andreas Storm ein Handeln der Politik ein.
Die Ausgabendynamik der Krankenkassen müsse strukturell begrenzt werden, so Storm. „Die Ausgaben der GKV sollten sich künftig an der durchschnittlichen Entwicklung der beitragspflichtigen Einnahmen orientieren.“
Weller entgegnete, man dürfe beispielsweise die Niederlassung für Nachwuchsmedizinerinnen und -mediziner nicht durch Sparmaßnahmen unattraktiv machen. Nicht ohne Grund habe man in genau diesem Zusammenhang die Entbudgetierung für Hausarztpraxen in die Wege geleitet.
Einer – auch von den Kassen immer wieder geforderten – korrekten Finanzierung von versicherungsfremden Leistungen und einer Dynamisierung des Bundeszuschusses stehe er positiv gegenüber – wenn eine „neue politische Konstellation“ dies zulasse.
Grundsätzlich setze das BMG auf die Auswirkungen der aktuell laufenden Reformvorhaben, so Weller. Diese würden „neue Konzepte“ denken und umsetzen und so die Strukturen effizienter und wirtschaftlicher gestalten.
Dies gelte insbesondere für die geplante Krankenhausreform. Für die vorgesehene Umgestaltung der Krankenhauslandschaft sei der Transformationsfonds unbedingt notwendig. Die Ausgaben dafür werde man so stemmen, wie es „unter den gegebenen Bedingungen“ möglich sei.
GKV-seitig wurde und wird scharf kritisiert, dass die Kassen mit jährlich 2,5 Milliarden Euro zur Finanzierung des Transformationsfonds herangezogen werden sollen. Auch auf große verfassungsrechtliche Risiken einer solchen Regelung – für Investitionskosten sind die Bundesländer zuständig – wurde wiederholt hingewiesen.
Und dies nicht nur von Kassenverbänden: Gestern bewertete etwa Florian Reuther, Direktor des PKV-Verbands, die geplante Regelung zur Finanzierung des Fonds als verfassungsrechtlich „hochgradig angreifbar“.
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