Politik

Krankenkassen­beiträge dürften deutlich steigen

  • Mittwoch, 19. Oktober 2022
/Hans und Christa Ede, stockadobecom
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Berlin – Die Krankenkassenbeiträge für die gesetzlich Krankenversicherten werden im kommenden Jahr doch ansteigen. Anders als vergangene Woche diskutiert, sollen diese nun doch um 0,3 Prozentpunkte angehoben werden. Dies geht aus den Beschlüssen des Gesundheitsausschusses des Bundestages hervor.

Der Ausschuss hat heute das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz final vor der Abstimmung im Plenum am mor­gigen Donnerstag beraten. In der Sitzung wurden mehrere Änderungsanträge beraten, die mit Stimmen der Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP verabschiedet wurden. Die Opposition votierte geschlossen dagegen.

Ziel der Neuregelungen ist es, die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) finanziell zu stabilisieren. Das Defi­zit der GKV wird für 2023 auf rund 17 Milliarden Euro geschätzt. Der Bundeszuschuss an den Gesundheits­fonds soll daher im nächsten Jahr um zwei Milliarden Euro auf 16,5 Milliar­den Euro erhöht werden. Darüber hinaus will der Bund der GKV ein unverzinsliches Darlehen in Höhe von einer Milliarde Euro für die GKV ge­währen.

Höhere Zusatzbeiträge gibt es für die gesetzlich Krankenversicherten. Es wird da­mit ge­rechnet, dass der durch­schnittliche Zusatz­bei­tragssatz nun doch bei 0,3 Prozentpunkten liegen könnte, ob­wohl der Schätzer­kreis der Bundesregierung erst kürzlich noch 0,2 Prozentpunkte ins Spiel gebracht hatte.

Offenbar wird mit den vorgelegten Änderungsanträgen insgesamt weniger gespart als zunächst vorgesehen. So wird das sogenannte Schonvermögen der Krankenkassen zum Beispiel auf vier Millionen Euro erhöht. Da­mit soll sichergestellt werden, dass vor allem kleine Krankenkassen nach der Abschmelzung von Rücklagen noch genügend Finanzreserven behalten. Im Gesundheitsfonds fehlt dann allerdings Geld.

Keine vollständige Ersparnis dürfte es auch für die Kassen durch die Abschaffung der Neupatientenregelung geben. In den Berichterstattergesprächen und im Gesundheitsausschuss einigten sich SPD, Grüne und FDP auf eine Ersatzregelung.

Diese sieht ein gestaffeltes Anreizsystem vor, um die Terminvermittlung beim Facharzt zu beschleunigen. Die Neuregelung beläuft sich auf einen dreistelligen Millionenbetrag hieß es aus Parlaments- sowie Regierungs­krei­sen. Ebenfalls gab es einige Änderungen bei den Arzneimitteln, etwa bei der Umsatzschwelle für Orphan Drugs.

Kritik an dem neuen Gesetz kam von den Linken. „Statt der von SPD und Grünen vor der Wahl versprochenen gerechteren Finanzierung der Krankenversicherung liefert die Ampelkoalition nun einen Rekordbeitrag von 16,2 Prozent für gesetzlich Krankenversicherte“, erklärte die gesundheitspolitische Sprecherin der Linksfrak­tion, Kathrin Vogler.

Dieser verstärke die Belastungen durch Inflation, Energiepreiskrise und Rezession noch. „Doch statt weiterer Belastungen braucht es endlich reale Entlastungen für die Menschen.“ Vogler fügte hinzu: „Weil dieses Durch­wursteln der Ampel alles andere als nachhaltig ist, drohen schon 2024 weitere Beitragserhöhungen oder Leistungskürzungen.“

„Der überwiegende Teil der Finanzierungslücke in der gesetzlichen Krankenversicherung wird durch die Bei­tragszahlerinnen und Betragszahler geschlossen. Diese weit überproportionale Belastung der Beitrags­zah­lenden halte ich in Zeiten ohnehin steigender Kosten für falsch“, sagte der Vorstandsvorsitzende der DAK-Gesundheit, Andreas Storm.

Die Pläne für den Rücklagenabbau bei den Krankenkassen begrüßte er hingegen. „Die Kassenrücklagen müs­sen nun nicht mehr bis aufs absolute Minimum oder darüber hinaus abgebaut werden,“ sagte Storm. „Das hilft, um ein Mindestmaß an finanzieller Stabilität in den Kassenhaushalten für das kommende Jahr zu schaffen.“

Sorge bereitet ihm die zugrundeliegende Prognose der Ausgabenentwicklung. Dass der Schätzerkreis von Ausgaben im Durchschnitt der vergangenen Jahre ausgeht, hält Storm angesichts des Überfalls Russlands auf die Ukraine und den Auswirkungen auf Inflation, Energieversorgung und Lieferketten für viel zu optimis­tisch. Aus Storms Sicht kann das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz darum nur ein erster Schritt sein.

bee/may/kna/afp/EB

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