Politik

Kultusminister wollen Präsenzbetrieb an Schulen und Hochschulen

  • Freitag, 6. August 2021
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Berlin – Vor der kommenden Runde von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und den Länderchefs hat sich die Kultusministerkonferenz (KMK) klar für einen Regelbetrieb in Schulen und ein Präsenzstudium an Hochschulen ausgesprochen.

„Die Voraussetzungen für den Präsenzunterricht sind gut und gänzlich andere als vor einem Jahr“, sagte KMK-Präsidentin Britta Ernst heute mit Blick auf die aktuelle Lage in der Coronapandemie. Das Schul­per­sonal habe Impfangebote erhalten, Test- und Hygienekonzepte stünden und seien erprobt. Die Inziden­zen sollten eine andere Gewichtung bekommen, meinte Brandenburgs Bildungsministerin von der SPD.

Kinder und Jugendliche hätten durch Wechselunterricht und Schulschließungen im vergangenen Schul­jahr einen ganz erheblichen Beitrag zum Schutz der Erwachsenen geleistet. „Jetzt ist es wichtig, dass möglichst viele Erwachsene sich solidarisch zeigen und sich impfen lassen“, sagte Ernst weiter.

In einem Beschluss der KMK heißt es, kontinuierlichem Präsenzunterricht müsse im Schuljahr 2021/22 in der Gesellschaft höchste Priorität eingeräumt werden. Dieser sei „Grundlage zur individuellen Persönlich­keitsentwicklung“ und zugleich eine zentrale Voraussetzung für Unterstützungsangebote zur Bekämp­fung pandemiebedingter Lernrückstände.

Kinder und Jugendliche seien nach aktuellem Kenntnisstand von den Virusvarianten selten schwer be­troffen. Demgegenüber stellten die Folgen fehlender Bildungsangebote eine „sehr ernstzunehmende und konkrete Gefahr“ für die soziale und emotionale Gesundheit dar.

Zudem brauche es im Wintersemester 2021/22 ein „Studium vor Ort“ an den Hochschulen, betonen die Kulturminister der Länder. Der Präsenzbetrieb solle unter Berücksichtigung der jeweiligen Bedingungen und Gegebenheiten vor Ort wieder zum Regelfall werden.

Erneute einschränkende Maßnahmen sollten nur als letzter Schritt in Erwägung gezogen werden. Studie­ren, Lehren und Forschen lebe vom direkten Kontakt und Austausch.

Der Zugang zu Präsenzveranstaltungen könne allerdings vom Nachweis einer Impfung, einer Genesung oder eines negativen Tests abhängig gemacht werden, wenn es der Infektionsschutz vor Ort erfordere, heißt es im Beschluss. Möglichst viele Studierende sollten überzeugt werden, vom Impfangebot Ge­brauch zu machen.

kna

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