Politik

Lachgasverbot soll im Gesunden-Herz-Gesetz geregelt werden, Verabschiedung zweifelhaft

  • Montag, 18. November 2024
/Corinne, stock.adobe.com
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Berlin – Um das als Partydroge besonders bei jungen Menschen beliebte Lachgas verbieten zu können, wollen SPD und Grüne noch vor einer Bundestagswahl im Februar 2025 ein Verkaufsverbot erreichen. Nach dem Be­schluss im Bundeskabinett aus der vergangenen Woche liegt dem Deutschen Ärzteblatt nun ein entsprechender Änderungsantrag vor.

Allerdings soll, laut Titel des Antrages, diese Änderung in das von Bundesgesundheitsminister Karl Lauter­bach (SPD) vorgesehene Gesundes-Herz-Gesetz (GHG) eingefügt werden, das zwar in erster Beratung vom Bundestag diskutiert wurde, allerdings kaum mehr im parlamentarischen Verfahren einen Abschluss finden dürfte.

Die obligatorische Anhörung im zuständigen Gesundheitsausschuss war für den 4. Dezember geplant. Aller­dings ist noch unklar, ob in der Sitzungswoche des Bundestages Anfang Dezember auch Anhörungen in den Aus­schüssen weiter regulär stattfinden werden.

Mit dem Änderungsantrag wird beispielsweise die Legaldefinition des neuen psychoaktiven Stoffes neu gefasst. Zudem sollen Lachgaskapseln mit einem Inhalt von mehr als acht Gramm dem verwaltungs­rechtlichen Verbot unterliegen, „da erst ab dieser Füllung davon ausgegangen wird, dass diese originär im privaten Kontext zu Rauchzwecken verwendet werden", heißt es in der Begründung.

Zudem sollen auch das Verkaufsverbot für Lachgas sowie das Abgabeverbot an Jugendliche geregelt werden. „Das Verbot des Versand- und Automatenhandels greift dabei mit dem Abgabeverbot an Jugendliche inei­nander, um die omnipräsente Verfügbarkeit im Interesse des Gesundheits-Kinder- und Jugendschutzes zu verringern.

Gerade Jugendliche könnten die Möglichkeit dieser Vertriebswege nutzen, um die Altersbeschränkung zu umge­hen“, heißt es in der Begründung des Antrages. Ausnahmen soll es beispielsweise für den Handel für die Gastro­nomie geben.

Im Visier stehen zudem die Chemikalien Gammabutyrolac­ton und 1,4-Butandiol. Sie sind auch als K.-o.-Tropfen bekannt, die in Getränke gegeben werden.

bee

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