Länder wollen strengere Coronaregeln, Ausnahme für Weihnachten

Berlin – Strengere Kontaktbeschränkungen und eine Ausweitung der Maskenpflicht – dafür Weihnachten und Silvester zumindest im engeren Familien- und Freundeskreis. Mit dieser Linie gehen die Ministerpräsidenten der Länder in die nächsten Beratungen zur Coronakrise mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU).
Kontaktbeschränkungen sollen ab Anfang Dezember verschärft werden, aber mit einer Sonderregel: Im Zeitraum vom 23. Dezember bis 1. Januar sollen Treffen eines Haushaltes mit haushaltsfremden Menschen bis maximal zehn Personen ermöglicht werden.
Kinder bis 14 Jahren sollen hiervon ausgenommen sein. Das geht aus einem Beschlussentwurf der Länder für die morgigen Beratungen mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hervor.
Mit der Regelung solle Weihnachten auch in diesem Jahr im Kreise von Familie und Freunden möglich sein, wenn auch im kleineren Rahmen, heißt es in dem Papier: „Denn diese Tage sind für den familiären und gesellschaftlichen Zusammenhalt besonders wichtig.“
Der seit Anfang November geltende Teillockdown mit der Schließung von Kneipen und Restaurants sowie Kultur- und Freizeiteinrichtungen soll bis mindestes 20. Dezember verlängert werden.
Heute Nachmittag wollten sich Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) mit den Staatskanzleichefs der Länder beraten. Die endgültigen Beschlüsse werden für morgen erwartet. Änderungen sind wahrscheinlich. Denn es zeichnet sich ab, dass es mit der Einigkeit über die Pläne doch nicht so weit her sein könnte, wie vorgegeben.
So will zum Beispiel Schleswig-Holstein die von den anderen Ländern geplanten strengeren Kontaktbeschränkungen wegen der im Ländervergleich niedrigen Infektionszahlen nicht mittragen.
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) fordert hingegen eine weitere Verschärfung der bisherigen Ländervorschläge. Man müsse an einigen Stellen noch nachschärfen und ergänzen, sagte Söder heute am Rande einer Landtagssitzung in München.
Unter anderem will er noch einmal diskutieren, ob die für Weihnachten angestrebte Lockerung der Kontaktbeschränkungen tatsächlich auch über Silvester gelten soll oder ob der Zeitraum nicht noch verkürzt wird.
Und auch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) ist nicht zufrieden mit dem, was die Länder angedacht haben. Wie der Business Insider schreibt, stört sich die Kanzlerin etwa an den Kontaktbeschränkungen.
Sie soll weiter auf der Vorgabe veharren, dass Treffen nur noch mit einem festen Haushalt möglich sein dürfen. Das halten die Länder für unpraktikabel. Ein möglicher Kompromiss könnte dem Magazin zufolge lauten, dass die Obergrenze für Treffen vom 23. Dezember bis 1. Januar von zehn auf fünf Personen herabgesetzt wird.
Merkel kündigte zugleich eigene Vorschläge zur Kontaktreduzierung für die Verhandlungen an. Der Bund werde noch weitere Vorschläge machen, beispielsweise dort, wo es ein besonders hohes Infektionsgeschehen gebe. In einigen Bereichen seien gegebenenfalls nochmals spezifische Maßnahmen notwendig.
Mit Blick auf das Länderpapier sagte Merkel, es sei eine gemeinsame Philosophie etwa bei der Herleitung der Maßnahmen erkennbar. Die Kanzlerin betonte aber auch, nicht nur der Bund sei im Zusammenhang mit den Maßnahmen für das Geld zuständig – es gehe um eine gemeinsame Aktion von Bund und Ländern, die Infektionszahlen zu senken.
Merkel wies darauf hin, dass vor dem Hintergrund des Infektionsschutzgesetzes Maßnahmen nur für die Dauer von vier Wochen beschlossen werden könnten. Zugleich wollten die Menschen aber Klarheit für Weihnachten und Silvester. Deswegen müsse ein Weg gefunden werden, den Menschen Sicherheit zu geben, wie Bund und Länder in diesem Zusammenhang dächten.
Am 14. oder 15. Dezember werde man sich nochmals zusammenschalten, um zu beurteilen, wo man dann bei der Infektionslage stehe. Es werde aber auch Aussagen über Weihnachten und Silvester geben.
Ein Überblick über die Vorschläge der Länder (Stand 24.11., 14 Uhr):
Verlängerung Teillockdown: Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie Gastronomiebetriebe bleiben geschlossen, touristische Übernachtungsangebote untersagt. Alle nicht notwendigen Kontakte und alle nicht notwendigen Reisen sollen weiter vermieden werden.
Arbeitgeber sollen unbürokratisch Homeoffice ermöglichen. Der Groß- und Einzelhandel bleibt geöffnet – allerdings soll die Maskenpflicht nun auch vor Geschäften und auf Parkplätzen gelten.
Bei einer Inzidenz von „deutlich“ unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen und wenn weitere Bedingungen erfüllt sind, sollen Länder die Möglichkeit bekommen, hiervon abzuweichen. Für extreme Coronahotspots sollen Länder wie bisher regionale Verschärfungen beschließen können.
Kontaktbeschränkungen: Kontaktbeschränkungen sollen verschärft werden. „Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, jedoch in jedem Falle auf maximal fünf Personen zu beschränken“, heißt es in dem Länderpapier, wobei Kinder bis 14 Jahre ausgenommen sein sollen.
Und für Weihnachten und Silvester soll es eine Sonderregelung geben.
Maskenpflicht: Bundesweit soll eine Maskenpflicht gelten „in geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- oder Kundenverkehrs zugänglich sind“. Und auch in Innenstädten und anderen Orten unter freiem Himmel, „an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten“, soll verpflichtend eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden müssen.
Die genaue Orte und Zeiten sollen die örtlichen Behörden festlegen. Und auch am Arbeitsplatz soll eine Maskenpflicht gelten – außer am Platz, wenn ein 1,5-Meter-Abstand zu weiteren Personen eingehalten wird.
Hochschule: Hochschulen und Universitäten sollen grundsätzlich auf digitale Lehre umstellen. Ausnahme: Labortätigkeiten, Praktika, praktische und künstlerische Ausbildungsabschnitte sowie Prüfungen.
Kontaktregeln für Weihnachten und Silvester: Im Zeitraum vom 23. Dezember bis 1. Januar sollen nach dem Willen der Länder Treffen eines Haushaltes mit haushaltsfremden Familienmitgliedern oder haushaltsfremden Menschen bis maximal zehn Personen ermöglicht werden. Kinder bis 14 Jahren sollen hiervon ausgenommen sein.
Damit sollten „Feste im Kreise von Familie und Freunden, wenn auch im kleineren Rahmen, möglich sein“. Die Ministerpräsidenten rufen aber dazu auf, sich vor den Weihnachtsfeiertagen in eine möglichst mehrtägige häusliche Selbstquarantäne zu gehen. „Dies kann durch ggf. vorzuziehende Weihnachtsschulferien ab dem 19.12.2020 unterstützt werden“, heißt es in dem aktuellen Beschlussentwurf der Länder.
Feuerwerk: Silvesterfeuerwerk auf belebten öffentlichen Plätzen und Straßen wollen die Ministerpräsidenten untersagen, um größere Gruppenbildungen zu vermeiden. „Die örtlich zuständigen Behörden bestimmen die betroffenen Plätze und Straßen“, heißt es im Papier. Grundsätzlich wird „empfohlen“, zum Jahreswechsel auf Feuerwerk zu verzichten – ein Verkaufsverbot ist demnach aber nicht vorgesehen.
Betriebsferien: Arbeitgeber sollen nach dem Willen der Länder prüfen, ob Betriebsstätten entweder durch Betriebsferien oder großzügige Homeoffice-Lösungen vom 23. Dezember bis 1. Januar geschlossen werden können. Damit solle der Grundsatz „Stay at Home“ umgesetzt werden.
Schulen und Kitas: Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen sollen geöffnet bleiben. In Regionen mit deutlich mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen soll nach dem Willen der Länder aber künftig ab Klasse sieben grundsätzlich eine Maskenpflicht auch im Unterricht gelten.
Für Grundschüler, Fünft- und Sechstklässler soll eine solche Verpflichtung ebenfalls eingeführt werden können. In „besonderen Infektionshotspots“ soll es in älteren Jahrgängen außer Abschlussklassen schulspezifisch „weitergehende Maßnahmen für die Unterrichtsgestaltung“ wie Hybridunterricht geben.
Mehr Schnelltests und neue Quarantäneregeln an Schulen: „Zur Aufdeckung von Infektionsketten sollen in den Schulen verstärkt Antigenschnelltests eingesetzt werden“, heißt es in dem Papier der Ministerpräsidenten. Nach deren Willen soll der Bund „ausreichende Testkapazitäten“ sichern.
Bei einem positiven Coronatest bei einem Schüler soll dessen Klasse/Gruppe zunächst für fünf Tage in Quarantäne. Und nach diesen fünf Tagen „Verdachtsquarantäne“ soll eine „Entscheidungstestung per Antigenschnelltest“ erfolgen. Negativ getestete Schüler sollen wieder zum Unterricht zugelassen werden. „Der Unterricht der Klasse kann also ab Tag fünf fortgesetzt werden.“
Quarantäne: Die Ministerpräsidenten schlagen vor, dass Bund und Länder sich einigen, das Zeitintervall der häuslichen Quarantäne grundsätzlich einheitlich auf im Regelfall zehn Tage festzulegen. Das sei mit den zur Verfügung stehenden Antigen-Schnelltests möglich.
Schutz von Risikogruppen: Die Ministerpräsidenten wollen den Schutz von Risikogruppen wie Pflegebedürftigen verbessern. So sollen im Rahmen der Coronateststrategie je Pflegebedürftigem 20 Schnelltests pro Woche vorgesehen werden. Der Bund soll für die Risikogruppen ab Anfang Dezember gegen eine geringe Eigenbeteiligung die Abgabe von insgesamt 15 FFP2-Masken ermöglichen – also eine pro Winterwoche.
Finanzhilfen: Die Novemberhilfen für vom Teillockdown betroffene Unternehmen und Einrichtungen sollen im Dezember fortgeführt werden. Das hatte der Bund bereits in Aussicht gestellt. Die Details aber sind noch offen: Eine „Dezemberhilfe“ könnte wesentlich mehr kosten, weil der Dezember etwa in der Gastronomie ein umsatzstarker Monat ist – der Vergleichswert für die Novemberhilfen ist der Umsatz im Vorjahresmonat. Außerdem muss Brüssel neue Hilfen genehmigen.
Sozialgarantie: Der Bund soll im Rahmen der „Sozialgarantie 2022“ die Sozialversicherungsbeiträge bei maximal 40 Prozent stabilisieren. Darüber hinausgehende Finanzbedarfe etwa für die Krankenversicherung sollten bis 2022 aus dem Bundeshaushalt gedeckt werden, fordern die Länder.
Von einem Corona-„Solidaritätszuschlag“, wie von SPD-Seite vorgeschlagen, ist nun nicht die Rede. Der Bund gibt für 2021 derzeit fünf Milliarden Euro zusätzlich in die gesetzliche Krankenversicherung. Da der durchschnittliche Zusatzbeitrag für 2021 um 0,2 Punkte steigen soll, liegen die Sozialbeiträge dann schon bei 39,95 Prozent.
Corona-Warn-App: Die Länder setzen im Kampf gegen das Coronavirus auch auf eine Weiterentwicklung der staatlichen Warn-App. In den kommenden sechs Wochen soll die Anwendung drei weitere Updates erhalten.
Einen Automatismus zur Verlängerung bestimmter Maßnahmen enthält der Ländervorschlag nicht. Dort heißt es aber: „Bund und Länder werden sich bis zum 15. Dezember über das weitere Vorgehen abstimmen.“ Die Länder gehen demnach „davon aus, dass wegen des hohen Infektionsgeschehens umfassende Beschränkungen auch über den Jahreswechsel hinaus erforderlich sein werden“.
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