Politik

Länder fordern vom Bund zahlreiche Gesetzesänderungen

  • Freitag, 20. Juni 2025
Die Gesundheitsminister der Länder tagen in der Gesundheitsministerkonferenz (GMK). /picture alliance, Jan Woitas
Die Gesundheitsminister der Länder tagen in der Gesundheitsministerkonferenz (GMK). /picture alliance, Jan Woitas

Berlin – Die Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder hatten auf ihrer Konferenz vergangene Woche in Weimar bei vielen gesundheitspolitischen Themen neue Regelungen von der Bundesregierung gefordert. Die rund 35 Beschlüsse sind allerdings erst jetzt online einsehbar.

Demnach fordern die Länder den Bund auf, bei der rechtzeitigen Versorgung der Bevölkerung mit Schutzimpfungen vor allem eine bundesweit einheitliche Vergütung sowie Abrechnung zu prüfen. Bislang werden diese beiden Fragen in jedem Bundesland einzeln zwischen Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und den zuständigen Landesverbänden der Krankenkassen verhandelt.

Auch soll geprüft werden, so die Länder, ob „rechtliche Rahmenbedingungen" geschaffen werden können, dass schon bei Beschluss der Aufnahme einer Impfung in die entsprechende Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) die „Vergütungshöhe zunächst festgelegt ist“. Auch dies wird derzeit in den Ländern individuell festgelegt.

Aufgrund der steigenden Verordnungszahlen von Medizinalcannabis, das vor allem in digitalen Sprechstunden verordnet wird, fordern die Länder eine Änderung des Medizinalcannabisgesetzes. Die Ministerinnen und Minister sowie die Senatorinnen halten es „aus Gründen des Gesundheitsschutzes für erforderlich", dass Medizinalcannabis nur noch nach persönlicher Erstkonsultation von Ärztinnen und Ärzten verschrieben werden darf, „wenn die Anwendung medizinisch begründet ist“.

Weiter heißt es in dem Antrag, dass die Bundesregierung „Leitplanken für die Telemedizin“ entwickeln solle, die „sicherstellen, dass Telemedizin ihr Potential zur Entlastung von Ärztinnen und Ärzten entfalten kann“, aber nicht Plattformen unterstützt, „deren Fokus weniger auf ärztliche Versorgung und primär auf Gewinnerzielung liegt“.

Bei der staatlichen Einlagerung von antiviraler Arzneimittel für den Pandemiefall betrachten die Länder die Kosten, die nicht nur für die Beschaffung und physischen Einlagerung der Medikamente entstehen, sondern auch für deren Vernichtung und Stabilisierung, als „erheblich". Daher sollten die damit befassten Arbeitsgruppen bei ihren künftigen Planungen „berücksichtigen, dass zukünftig, soweit möglich, von einer physischen Beschaffung und Einlagerung von Fertigarzneimitteln oder Wirkstoffen abgesehen“ wird. stattdessen sollen „andere fachlich sinnvolle Versorgungskonzepte“ eingesetzt werden. In diesem Fall geht es um Oseltamivir, bekannt unter dem Handelsnamen Tammiflu.

Bedarfsplanung, Psychotherapie und Demenzstrategie

Ein neues Konzept zur Bedarfsplanung fordern die Länder ebenso von der Bundesregierung. So solle die Planung der Verteilung von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten „zeitnah reformiert“ werden. Es müsse „eine zielgenauere Planung und Steuerung der Versorgung“ ermöglicht werden sowie „die Rolle der Länder in den Verfahren“ gestärkt werden. Dazu müsse es einen „frühzeitigen Dialog“ mit den 16 Ressorts geben. Die bereits bestehende Länderarbeitsgruppe „Instrumente der Sicherstellung der ambulanten und sektorenübergreifenden Versorgung“ soll einen Bericht bis zur nächsten GMK-Sitzung im Juni 2026 vorlegen.

Auch verlangen die Bundesländer, dass das Bundesgesundheitsministerium (BMG) eine Prüfung vom G-BA veranlasst, „ob eine Aufnahme eines freiwilligen einmaligen Tests auf HIV in die allgemeine Gesundheitsuntersuchung“, bekannt als „Check-up 35“, möglich sei.

Ebenso soll der Bundesgesetzgeber „zeitnah die notwendigen Regelungen zur ausreichenden Finanzierung der neuen Weiterbildung der Psychotherapeuten zu treffen“. Darauf hatten auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung sowie sämtliche Berufsverbände der Psychotherapeuten immer wieder hingewiesen. Laut den Ländern sollen auch die Kosten der Supervision, der Theorievermittlung und Selbsterfahrung berücksichtigt werden.

Eine weitere Finanzierung wird auch bei der Nationalen Demenzstrategie gefordert. Ergebnisse aus dem bisherigen Strategieprozess seien auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene umgesetzt worden oder würden angegangen. Die Finanzierung, die 2026 endet, müsse fortgesetzt werden. Um die Projekte auch in den Kommunen gut umsetzen zu können, solle die Bundesregierung ein entsprechendes Förderprogramm auflegen.

bee

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