Politik

Landtags­abgeordneter plant Verfassungs­beschwerde gegen Triagegesetz

  • Montag, 5. Dezember 2022
/picture alliance, KEYSTONE, Gaetan Bally
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Hannover – Der niedersächsische SPD-Landtagsabgeordnete Constantin Grosch will mit Aktivisten für die Rechte behinderter Menschen gegen das neue Triagegesetz vorgehen. „Es schützt Menschen mit Behinderungen nach unserer Auffassung nicht ausreichend vor Benachteiligung“, sagte Grosch, der im Rollstuhl sitzt, der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung (heute). „Wir planen, uns im Januar mit unseren Rechtsberatern zusammenzusetzen und dann eine Verfassungsbeschwerde vorzubereiten.“

Bundestag und Bundesrat hatten das Triagegesetz im November beschlossen. Es soll sicherstellen, dass Menschen mit Behinderung und alte Menschen im Falle von Pandemien bei knappen Behandlungskapazitäten auf Intensivstationen nicht benachteiligt werden.

Triage bedeutet, dass Ärzte etwa bei zu wenigen Betten oder Beatmungsgeräten eine Reihenfolge festlegen, wer zuerst behandelt wird. Entschieden werden soll dem Gesetz zufolge in einem solchen Fall maßgeblich nach der „aktuellen und kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeit“ eines Patienten.

Die gebilligte Fassung des Gesetzes geht auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem vergangenen Jahr zurück. Grosch gehörte dem Bericht zufolge zu der Gruppe von Beschwerdeführern, die dabei erstritten haben, dass der Gesetzgeber überhaupt eine Regelung schaffen muss, wonach Menschen mit Handicap bei der Zuteilung knapper medizinischer Ressourcen nicht benachteiligt werden dürfen.

Allerdings gebe es nun eine Regelung, „wonach Ärzte in einer Triage-Situation eben doch Leben gegen Leben nach körperlichen Merkmalen abwägen dürfen, auch wenn das nicht beabsichtigt war“, sagte Grosch. Er kritisierte zudem, dass die gesetzliche Grundlage nur für Infektionsgeschehen gelte.

dpa

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