Laumann will neue NRW-Krankenhausplanung noch dieses Jahr in Kraft setzen

Düsseldorf – Der Rahmenplan für die neue Krankenhausplanung in Nordrhein-Westfalen (NRW) soll möglichst noch Ende diesen Jahres, spätestens aber in den ersten Wochen 2022 in Kraft treten. Dies betonte heute Karl-Josef Laumann (CDU), Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales in NRW.
Im Anschluss daran könnten dann auch die nötigen regionalen Planungsverfahren angestoßen werden, so Laumann. Er äußerte sich zuversichtlich, dass die eingeleitete Entwicklung auch nach der Landtagswahl im Mai 2022 fortgesetzt werde. Die Umsetzung werde allerdings „mehrere Jahre“ dauern.
Der CDU-Politiker warnte vor einem Scheitern des in NRW unter Beteiligung aller Akteure erarbeiteten Konzeptes. In einem solchen Fall drohe den Bundesländern ein weitgehender Verlust der Planungshoheit. Stattdessen werde sich dann der Trend fortsetzen, so Laumann, Krankenhausstrukturen über Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zu steuern.
Mit dem neuen Krankenhausplan soll in NRW eine differenzierte Planungssystematik eingeführt werden, die effektive Steuerung, Transparenz und Qualität verbindet. Es sollen künftig Leistungsbereiche und Leistungsgruppen ausgewiesen werden, die die medizinischen Fachgebiete und Unterdisziplinen abbilden.
Mit dem neuen Planungssystem sollen einheitliche und überprüfbare Qualitätsvorgaben je Versorgungsangebot für alle Krankenhäuser eingeführt werden. Zudem ist vorgesehen, die tatsächlichen Fallzahlen in den verschiedenen Leistungsbereichen zu berücksichtigen – dies soll eine Abkehr von der starren „Plangröße Bett” ermöglichen.
All diese Aspekte künftig regional abzubilden, sei nun die „große Kunst“, sagte Laumann. Gelinge aber die Umsetzung, so werde man ressourcensparend die Qualität der medizinsichen Versorgung nachhaltig verbessern.
Thomas Ballast, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Techniker Krankenkasse, betonte, auch aus Kassensicht stelle das NRW-Konzept ein positives Beispiel für das wichtige Thema einer Umstrukturierung der Krankenhauslandschaft dar. Die Vorarbeiten seien getan, nun komme es auf die Umsetzung an.
Neben der Krankenhausplanung der Bundesländer müssten zudem zwingend auch die Bereiche Vergütungssystematik sowie sektorenübergreifende Versorgung angegangen werden. Ballast sagte, man müsse bei der Vergütung die Leistungsanreize abmildern. Dies könne man beispielsweise mit einer gesonderten Finanzierung von Vorhaltekosten erreichen.
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