Politik

Lauterbach: Maskenbericht in Originalversion veröffentlichen

  • Freitag, 13. Juni 2025
Ex-Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) /picture alliance, dts-Agentur
Ex-Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) /picture alliance, dts-Agentur

Berlin – Der ehemalige Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach wäre dafür, den Bericht der Sonderermittlerin Margaretha Sudhof in der ursprünglichen Fassung zu veröffentlichen.

„Von mir aus kann mein ‚Versäumnis’ der Veröffentlichung der damaligen Originalversion jetzt gerne nachgeholt werden“, schrieb der SPD-Politiker auf der Plattform X. Lauterbach räumte zugleich ein: „In der heißen Phase des Wahlkampfes oder in meiner kommissarischen Zeit als Minister habe ich das Gutachten nicht veröffentlicht.“

Der Ex-Minister betonte, er habe Sudhof gebeten, „die Dinge so aufzuschreiben, wie sie waren. Nach bestem Wissen und Gewissen“. Er habe selbst mit ihr den Inhalt des Gutachtens bis heute nicht ein einziges Mal besprochen. Weder schriftlich noch mündlich.

Hintergrund der aktuellen Debatte sind neue Medienberichte zu teuren Maskenkäufen in der Anfangszeit der Coronapandemie. Damals war der heutige Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) Bundesgesundheitsminister.

Demnach soll Spahn das Logistikunternehmen Fiege aus seiner westfälischen Heimat „ohne Teilnahmewettbewerb“ mit der Logistik der Maskenbeschaffung bevorzugt haben. Spahn rechtfertigte sein Vorgehen unter anderem mit der Dringlichkeit der Beschaffung.

Insbesondere Grüne und Linke fordern nun eine vollständige Veröffentlichung des noch immer unter Verschluss gehaltenen Sudhof-Berichts. Die Bundestagsfraktion der Grünen will dazu Sondersitzungen des Haushalts- und des Gesundheitsausschusses.

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will dem Parlament offenbar nicht den kompletten Bericht der Sonderbeauftragten übermitteln. Sie wolle dem Haushaltsausschuss über Erkenntnisse zu den Maskenkäufen berichten und die Ergebnisse des Sudhof-Berichts dabei heranziehen, hatte die CDU-Politikerin gestern erklärt.

dpa

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