Politik

Lauterbach: Telefonische Freistellung für Kinderkrankentage

  • Donnerstag, 14. Dezember 2023
/cherryandbees, stock.adobe.com
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Düsseldorf – Auch für die Pflege kranker Kinder könnten sich Eltern künftig telefonisch von der Arbeit freistellen lassen. Auf eine entsprechende Änderung der Regel für Kinderkrankentage dringt Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) in einem Brief an die Vorstände der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und an den Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen, der der Rheinischen Post (heute) vorliegt.

Nach Lauterbachs Angaben sollen damit vor allem die Arztpraxen entlastet sowie Ansteckungsrisikos verringert werden. Eine telefonische Krankschreibung für Berufstätige ist schon seit vergangener Woche wieder möglich. „Die Übertragung der Regelungen der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie zur telefonischen Feststellung von Arbeitsunfähigkeit auch auf die Ausstellung der ärztlichen Bescheinigung für den Bezug von Kinderkrankengeld ist ein weiterer wichtiger Beitrag zur Vermeidung von Infektionen in Wartezimmern von Arztpraxen“, schreibt Lauterbach.

Die KBV signalisierte heute in einem Schreiben an Lauterbach, dass ein Inkrafttreten einer Regelung für den 18. Dezember geplant sei. Für eine entsprechende Vereinbarung sei bereits das Unterschriftenverfahren eingeleitet worden, heißt es in dem Schreiben, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Bereits im Oktober hatte der Gesundheitsminister Erleichterung für die Pflege kranker Kinder zuhause angekündigt. Der Bild am Sonntag sagte er damals, Eltern sollten nicht mehr am ersten Tag, an dem das Kind krank ist, für ein Attest zum Arzt laufen müssen, um das Kinderkrankengeld in Anspruch zu nehmen. „Das ist unsinnige Bürokratie und belastet Mütter und Väter. Wir können den Eltern da vertrauen.“ Erst ab dem vierten Krankheitstag soll der Arztbesuch notwendig sein, so der Minister. Greifen solle die Änderung „am besten noch in dieser Winter-Erkältungssaison“.

Während der Coronapandemie waren die Kinderkrankentage auf 30 Arbeitstage pro Jahr und Elternteil erhöht worden. Für die Jahre 2024 und 2025 soll dann nur noch ein Anspruch von 15 Tagen je Elternteil, bzw. 30 Tage für Alleinerziehende bestehen.

kna/dpa

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