Politik

Lauterbach verteidigt Cannabispolitik erneut

  • Montag, 1. Juli 2024
/picture alliance, Sebastian Gollnow
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Berlin – Zum Start der Cannabisanbauvereine hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach die Neuerung erneut verteidigt.

„Mit den Anbauvereinigungen machen wir langfristig die Dealer arbeitslos, wir verhindern Verunreinigungen und hohe Konzentrationen von Cannabis und schützen somit die Cannabis­konsumenten“, sagte der SPD-Politiker der Bild am Sonntag.

Drei Monate nach der Cannabisfreigabe für Erwachsene in Deutschland tritt heute eine zweite Stufe in Kraft. An den Start gehen können jetzt auch nicht kommerzielle „Anbauvereini­gungen“ mit bis zu 500 Mitgliedern.

Volljährige können dort Cannabis gemeinsam anbauen und untereinander zum Eigenkonsum abgeben. Dafür gelten viele Auflagen und Voraussetzungen. Als Erstes können die Vereine nun eine Anbauerlaubnis bei den Behörden beantragen, die in den Bundesländern jeweils dafür zuständig sind.

Lauterbach betonte, dass für Jugendliche der Konsum verboten bleibe, der Verkauf an Minderjährige werde strenger bestraft als bisher. In den USA habe sich gezeigt, dass der Konsum Jugendlicher nach der Legalisie­rung nicht ansteige.

„Flankiert mit entsprechenden Aufklärungsmaßnahmen wird es gelingen, den Cannabiskonsum zurückzudrän­gen.“ Lauterbach warnte: „Die Legalisierung darf aber nicht darüber hinweg­täuschen, dass die Droge schädlich ist.“

Der stellvertretende Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Alexander Poitz, warnte, die Rege­lungen zu Gründung und Betrieb der Anbauvereine beinhalteten „Risiken und Einfallstore für die organisierte Kriminalität“.

„Diese könnte die Strukturen der Anbauvereine unterwandern und nutzen“, sagte er Bild am Sonntag. Zudem wies er darauf hin, die Anbauvereine würden die hohe Nachfrage nicht sofort decken können. „Der Dealer­schwarzmarkt hat sich bereits seit April 2024 weiter ausgebreitet.“

Der CSU-Fraktionschef im bayerischen Landtag, Klaus Holetschek, forderte in der Zeitung: „Die Anbauvereini­gun­gen müssen so streng wie möglich überwacht werden und dürfen kein Einfallstor für Kriminelle werden, die sich Zugang zum Schwarzmarkt verschaffen wollen.“

Grundsätzlich ist der Cannabiskonsum für Volljährige seit dem 1. April dieses Jahres mit vielen Beschränkun­gen legal. Seitdem erlaubt ist be­reits Cannabisanbau in privaten Wohnungen. Dort dürfen es gleichzeitig drei Pflanzen sein, aufbewahren darf man bis zu 50 Gramm Cannabis.

dpa

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