Leistungen der Pflegeversicherung sollten um fünf Prozent steigen

Berlin – Die Bundesregierung hält eine Steigerung der Leistungsbeträge in Pflegeversicherung von fünf Prozent für angemessen. Das geht aus dem neuen „Bericht der Bundesregierung über die Dynamisierung der Leistungen der Pflegeversicherung“ hervor.
Einen solchen Bericht schreibt das Sozialgesetzbuch alle drei Jahre vor. Der neue Bericht ist nur eine halbe Seite lang und bezieht sich auf das Jahr 2020.
Als Orientierung für die Leistungssteigerungen in der Pflegeversicherung dient die kumulierte Preisentwicklung in den vergangenen drei Kalenderjahren, heißt es darin.
Dabei sei sicherzustellen, dass der Anstieg der Leistungsbeträge nicht höher ausfalle als die Bruttolohnentwicklung im selben Zeitraum.
Der kumulierte Verbraucherpreisindex für die Jahre 2017 bis 2019 hat laut dem Bericht bei 4,8 Prozent gelegen. Die Bruttolohnsumme der abhängig Beschäftigten sei im selben Zeitraum um 8,9 Prozent gestiegen.
Die Bundesregierung kündigt in dem Bericht an, „zeitnah über die Umsetzung der Dynamisierung“ zu entscheiden.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: