Leistungsgruppenausschuss nimmt Arbeit Anfang Februar auf

Berlin – Der Ausschuss zur Weiterentwicklung der Leistungsgruppen soll sich am 3. Februar erstmalig zu seiner konstituierenden Sitzung treffen. Das erklärte eine Sprecherin des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) auf Nachfrage des Deutschen Ärzteblattes.
Die Geschäftsstelle des sogenannten Leistungsgruppenausschusses (LGA) beim G-BA habe im Namen des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) und der Bundesländer für den ersten Termin eingeladen.
Zur Erklärung: Mit dem Inkrafttreten des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) am 12. Dezember wird die Krankenhausreform Schritt für Schritt umgesetzt. Vor allem die Bundesländer sind in diesem und im kommenden Jahr am Zug, die sogenannten Leistungsgruppen den Kliniken zuzuteilen.
Diese Gruppen sollen künftig bundeseinheitlich Strukturvorgaben zu Personal und technischer Ausstattung in den Kliniken definieren. Nur Krankenhäuser, die Leistungsgruppen zugeordnet bekommen, dürfen künftig entsprechende Leistungen und Behandlungen durchführen. Ziel ist es, die Behandlungsqualität im stationären Bereich zu verbessern.
Eine erste Definition von 65 Leistungsgruppen ist im KHVVG bereits enthalten. Allerdings sieht das Gesetz eine stetige Weiterentwicklung der Leistungsgruppen via Rechtsverordnung vor. Zudem sollen die Kriterien der 65 Leistungsgruppen ebenfalls per Rechtsverordnung noch genauer definiert werden.
Empfehlungen zu den Inhalten dieser Rechtsverordnungen soll der nun eingerichtete Leistungsgruppenausschuss erarbeiten. Dabei ist die Zeit knapp bemessen, bereits zum 31. März 2025 ist dem KHVVG zufolge der Erlass der ersten entsprechenden Rechtsverordnung vorgesehen.
Kritik an dem engen Zeitplan kam vor einigen Tagen unter anderem von dem Vorsitzenden der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Gerald Gaß. Die DKG bildet einen Teil des Gremiums.
Neben Vertretern der Krankenhäuser sollen der GKV-Spitzenverband, die Bundesärztekammer (BÄK), die Hochschulmedizin und die Berufsorganisationen der Pflegeberufe Teil des Ausschusses sein. Bund und Länder führen gemeinsam den Vorsitz des Gremiums.
Beratend können zudem Patientenorganisationen sowie der Medizinische Dienst Bund (MD) teilnehmen. Der Ausschuss kann weiter sachverständige Personen zur Beratung hinzuziehen.
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