Lindner stoppt Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen

Berlin – In der Bundesregierung droht neuer Streit zwischen Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) und Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD). Wie das Handelsblatt unter Berufung auf Regierungskreise berichtete, soll Lindner die von Hubertus Heil geplante Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung zunächst gestoppt haben.
Nun liefen Gespräche in der Bundesregierung über das weitere Vorgehen, hieß es in dem Bericht. Bei einer Anhebung würden vor allem Gutverdienende mehr bezahlen. Die aus Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung bestehende Sozialversicherung gilt langfristig als unterfinanziert.
Heil plant dem Bericht zufolge daher für das kommende Jahr eine deutliche Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen, also der Einkommensschwellen, bis zu denen Beiträge gezahlt werden müssen.
Diese liegen bei der Renten- und Arbeitslosenversicherung derzeit bei einem Jahresgehalt von rund 91.000 Euro, bei der Pflege- und der gesetzlichen Krankenversicherung bei rund 62.000 Euro. Ab 2025 sollen sie um gut sechs Prozent steigen.
Wie das Handelsblatt berichtet, sieht das Finanzministerium eine Erhöhung als einen Widerspruch zu den im Wachstumspaket der Ampelkoalition geplanten Steuerentlastungen. Mit dem vom Arbeitsministerium vorgelegten Entwurf „würden die entlastenden Effekte der Maßnahmen der Wachstumsinitiative konterkariert werden“, zitiert die Zeitung aus einem Vermerk des Finanzministeriums.
Auf Anfrage wollte sich das Finanzministerium nicht zu dem Vorgang äußern. Lindner sagte vorgestern im Bundestag, es bestehe die Gefahr, dass die beschlossenen Entlastung „durch die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in die Sozialversicherungen umgeleitet wird und der von uns beabsichtigte Kaufkrafteffekt nicht erfolgt“.
Das Arbeitsministerium teilte auf Anfrage mit, die Verordnung befinde sich seit Mitte September „in der Ressortabstimmung“, deren Ergebnis bleibe abzuwarten. Eine jährliche, auf die Bruttolohnentwicklung abgestimmte Anpassung sei rechtlich festgelegt.
Dadurch werde sichergestellt, „dass sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber entsprechend der Lohnentwicklung an der Finanzierung der Sozialversicherung beteiligen, da auch die Leistungen, zum Beispiel die Renten, jährlich auf Basis der Lohnentwicklung angepasst werden"“, teilte das Ministerium mit. Ohne die jährliche Anpassung der Bemessungsgrenzen „würden Besserverdienende auf Kosten der Beitragseinnahmen entlastet.“
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