Politik

Lipödem: Gemeinsamer Bundesausschuss befasst sich mit Liposuktion

  • Donnerstag, 26. Juni 2025
/ilyaska, stock.adobe.com
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Berlin – Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts ist die Liposuktion bei Lipödem im Stadium III momentan keine Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mehr. Sie könnte es aber bald wieder werden.

Mit den Ergebnissen einer Studie (LIPLEG) will sich der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 17. Juli befassen, wie die aktuelle Tagesordnung des Gremiums zeigt.

Die Auswertung der Studienergebnisse soll die Grundlage bilden, ob, wann, für wen, in welchen Fällen unter welchen Bedingungen künftig die Liposuktion eine Regelleistung der GKV werden kann.

Das Plenum im G-BA nimmt dabei sowohl die vertragsärztliche ambulante als auch die stationäre Versorgung und entsprechende Qualitätsvorgaben in den Blick.

Das Verfahren zur Bewertung des Nutzens, der medizinischen Notwendigkeit und der Wirtschaftlichkeit der Liposuktion bei Lipödem geht auf einen Beratungsantrag der Patientenvertretung im G-BA zurück.

Im Juli 2017 hat der G‑BA wegen der damals unzureichenden Studienlage den Beschluss gefasst, die Bewertung auszusetzen und eine Studie zur Verbesserung der Erkenntnislage auf den Weg zu bringen. Die Eckpunkte dieser LIPLEG-Studie hatte der G-BA in der entsprechenden Erprobungsrichtlinie festgelegt.

2019 hatte die Politik allerdings Druck auf den G-BA ausgeübt, die Liposuktion im Stadium III ohne einen Nachweis der Evidenz auch außerhalb der Studie zur Regelleistung zu machen. Dies hatte der G-BA umgesetzt und den Beschluss befristet. Er war zuletzt bis zum Ende dieses Jahres verlängert worden. Das Bundessozialgericht hatte diese Befristung und die entsprechende Richtlinie des G-BA aber kürzlich für nichtig erklärt.

may

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