Luca-App vor dem Aus in Brandenburg

Potsdam – Das brandenburgische Gesundheitsministerium sieht keinen weiteren Bedarf zur Nutzung der Luca-App und hat einen entsprechenden Vertrag zum 31. März gekündigt. Die App war in dem Bundesland seit vergangenem Jahr zur Kontaktnachverfolgung bei Coronainfektionen im Einsatz.
Anfang Februar wurden die Regelungen zum Kontaktnachweis in Brandenburg jedoch weitestgehend aufgehoben. Durch die letzte Änderung der Zweiten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung, die am 9. Februar 2022 in Kraft getreten ist, entfällt nun die Pflicht zur Erfassung von Personendaten im Rahmen der Kontaktnachverfolgung.
Das betrifft zum Beispiel Gaststätten, körpernahe Dienstleistungen wie Friseur oder Kosmetik, Sportanlagen, Innen-Spielplätze sowie Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie Kinos, Konzerthäuser und Theater.
Die Luca-Daten aus diesen Bereichen werden somit nicht weiter benötigt. Nur in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens, zum Beispiel in Krankenhäusern und Pflegeheimen, müssen auch weiterhin von Besuchern die Personendaten in einem Kontaktnachweis dokumentiert werden.
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