Politik

Ludewig sieht bei Digitalisierung der Krankenhäuser Länder in der Pflicht

  • Mittwoch, 16. Juni 2021
/metamorworks, stock.adobe.com
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Berlin – Die Gegenfinanzierung höherer Betriebskosten aufgrund umfassender Digitalisierungsmaßnah­men in den Krankenhäusern sollte man im Gesamtkontext der Finanzierungsmechanismen gemeinsam mit den Bundesländern klären. Das betonte heute Gottfried Ludewig, Leiter der Abteilung Digitalisierung und Innovation im Bundesgesundheitsministerium (BMG), im Rahmen des Hauptstadtkongresses Medizin und Gesundheit.

Der Bund habe mit dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) in einem „ersten Schritt“ bereits umfangrei­che finanzielle Mittel für die digitale Ertüchtigung des stationären Sektors bereitgestellt – eigentlich sei­en für die Investitionskostenfinanzierung aber die Länder zuständig. „Einige“ Bundesländer hätten zur Ver­teilung der bereitgestellten Gelder ein Gießkannenprinzip gewählt, sagte Ludewig. Dies sei, so die deutliche Kritik, nicht die Intention des Gesetzes.

Jens Schick, Vorstand der Sana Kliniken AG, begrüßte das KHZG als „positiven Impuls“. Er verwies aber zu­gleich darauf, dass man seitens der Sana Kliniken mit bis zu 30 Prozent höheren Betriebskosten nach Durchführung der Digitalisierungsmaßnahmen rechne. Die dauerhafte Finanzierung dieser Kosten sei aktuell noch ungelöst – hier sei die Politik gefragt.

Ganz grundsätzlich betonte Ludewig, bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens befinde sich Deutschland am „Beginn einer Aufholjagd“. In der ablaufenden Legislaturperiode habe man die Thematik maßgeblich vorangetrieben. Er verwies beispielhaft auf die Stärkung der Telemedizin, den Start der digi­talen Gesundheitsanwendungen (DiGA), die bevorstehende Einführung des elektronischen Rezeptes so­wie den Start der elektronischen Patientenakte (ePA).

Letztere solle ab dem 1. Juli in „immer mehr“ Arztpraxen nutzbar sein. Bis zum Herbst werde das ambu­lante System „sehr flächendeckend“ ePA-fähig sein.

Die Hauptbaustellen der nächsten Zeit sieht Ludewig in der Anbindung weiterer Akteure des Gesund­heits­systems an die Telematikinfrastruktur (TI) sowie in der Diskussion um praxistaugliche Rahmen­be­dingungen zur stärkeren Datenzusammenführung und -nutzung.

Bei der Klärung des Umgangs mit medizinischen Daten sollten in der nächsten Legislaturperiode weitere Schritte erfolgen – andernfalls drohe die medizinische Forschung in Deutschland zu erlahmen.

aha

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