Politik

Mehrere Bundesländer planen Abwassermonitoring in reduziertem Umfang

  • Dienstag, 10. Dezember 2024
/picture alliance, abaca
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Berlin – Bei der geplanten Fortführung des Abwassermonitorings auf Krankheitserreger wie SARS-CoV-2 ab dem Jahr 2025 zeichnet sich eine Verringerung der bundesweiten Standorte im Vergleich zum derzeitigen Stand ab. Vielerorts herrscht aber noch Unklarheit über das weitere Vorgehen und insbesondere die Finanzierung, wie eine Abfrage des Deutschen Ärzteblattes in den Bundesländern ergeben hat.

In Rheinland-Pfalz beispielsweise soll sich die Zahl der teilnehmenden Kläranlagen von bislang 16 auf fünf re­du­zieren, teilte ein Sprecher des dortigen Gesundheitsministeriums mit. „Die Anzahl und Tage der Probenent­nahme bei den Kläranlagen bleibt gleich.“ Bundesweit sind demnach noch 50 Standorte geplant, bisher sind es mehr als 160.

Von einer geplanten Reduzierung auf 50 Standorte bundesweit berichtete auch das Gesundheitsministerium Baden-Württemberg, wo ab 2025 noch sieben Standorte vorgesehen seien. Bisher würden an bis zu 17 Stand­orten Proben genommen.

Auch in Sachsen-Anhalt soll der Umfang geringer werden, eine genaue Zahl wurde aber zunächst nicht genannt: „Für 2025 ist geplant, dass Abwassermonitoring im reduzierten Umfang weiter zu führen“, teilte das dortige Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt mit. Bisher werden dort 13 Kläranlagen regel­mäßig beprobt.

Das Bundesgesundheitsministerium hatte kürzlich mitgeteilt, dass das Abwassermonitoring trotz der vorläufi­gen Haushaltsführung im kommenden Jahr weitergehen soll, hatte aber keine Details zur Umsetzung genannt. Das Ministerium hatte zudem erklärt, dass Mitverantwortung bei den Ländern und Kommunen liege „und damit auch Finanzierungsverantwortung für die Probenahme und ggf. Analytik der Proben aus den Kläranlagen“.

Das Gesundheitsministerium Mecklenburg-Vorpommern teilte nun mit, das Monitoring werde nicht weiterge­führt. „Im Landeshaushalt ist kein Budget für die Übernahme der Bundesfinanzierung eingestellt.“ Mit der ARE-Surveillance finde im Land bereits ein sehr gutes Monitoring des Infektionsgeschehens statt.

Bayern und Berlin hingegen wollen weitermachen. „Das Abwassermonitoring hat sich bewährt. Deshalb hatte Bayern bereits im Juli im Ministerrat beschlossen, die Finanzierung aus bayerischen Mitteln fortzuführen, sollte der Bund ausfallen“, erklärte ein Sprecher des bayerischen Gesundheitsministeriums. Genauere Angaben ließen sich erst machen, „wenn klar ist, wie genau die Förderung durch den Bund aussieht“.

Das Landesamt für Gesundheit und Soziales der Hauptstadt teilte mit: „Für das Jahr 2025 ist die Weiterführung auf dem bestehenden Niveau bereits vertraglich abgesichert, ggf. auch unabhängig von etwaigen Bundesmit­teln.“ Wie es danach weitergehe, sei wegen des noch zu erstellenden Berliner Landeshaushalts 2026/2027 noch offen.

Mehrere weitere Länder konnten zunächst nicht sagen, ob und wie es mit dem Vorhaben vor Ort weitergeht. Als Grund wurden zum Beispiel noch nicht abgeschlossene Entscheidungen auf Bundesebene genannt.

Mehrere Länder verwiesen zudem darauf, dass sie entweder noch keinen Haushalt für 2025 (Thüringen, Sach­sen, Sachsen-Anhalt) beziehungsweise aktuell keine Mittel für das Vorhaben im kommenden Jahr eingeplant hätten (Hessen). Aus Niedersachsen hieß es, die Möglichkeiten der Finanzierung einer Fortführung des Abwas­sermonitorings würden derzeit geprüft.

„Das Gesundheitsressort hält die Untersuchungen aber nach wie vor für wichtig“, hieß es aus Bremen. Zum Nutzen des Monitorings erklärte auch Rheinland-Pfalz: „Da es keine flächendeckenden Tests (z.B. auf SARS-CoV-2) gibt, kann durch das Abwassermonitoring die Belastung von bestimmten Erregern in einem bestimmt defi­nierten Kreis erkannt werden. Sich anbahnende neue Infektionswellen lassen sich so über das Abwasser früher erkennen.“

Der Sprecher des bayerischen Ministeriums argumentierte, das Monitoring stelle Gesundheitsbehörden, politi­schen Entscheidungsträgern sowie der interessierten Bevölkerung zusätzliche Erkenntnisse zur Entwicklung des Infektionsgeschehens bereit, neben den etablierten Surveillance-Systemen wie beispielsweise den Meldedaten.

Schleswig-Holstein und Brandenburg ließen die Anfrage zunächst unbeantwortet.

ggr

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