Merz: 15 Euro Mindestlohn möglich, aber nicht per Gesetz

Berlin – Bundeskanzler Friedrich Merz will keine gesetzlichen Vorgaben für die Erhöhung des Mindestlohns auf 15 Euro. Die Koalition habe vereinbart, an der unabhängigen Mindestlohnkommission festzuhalten, sagte der CDU-Politiker in seiner ersten Regierungserklärung im Bundestag.
Und man halte einen Mindestlohn von 15 Euro im Jahr 2026 angesichts der Tarifentwicklung für erreichbar und wünschbar. „Aber wir werden ihn nicht gesetzlich festschreiben“, betonte Merz.
Damit hielt sich Merz an die Formulierung im Koalitionsvertrag, widersprach aber einem Vorstoß der SPD. Der Sozialdemokrat Matthias Miersch hatte im April darauf hingewiesen, dass 15 Euro Mindestlohn notfalls auch per Gesetz erreichbar seien.
Das vorgesehene Verfahren ist hingegen, dass die von Arbeitgebern und Gewerkschaften besetzte Mindestlohnkommission im Juni möglichst im Einvernehmen einen Vorschlag zur geplanten Erhöhung macht.
Merz bekräftigte auch die Pläne aus dem Koalitionsvertrag, das Rentenniveau bis 2031 bei 48 Prozent festzuschreiben, mit einer „Aktivrente“ Steuervorteile für freiwilliges Weiterarbeiten im Ruhestand einzuführen und per „Frühstartrente“ den Aufbau einer kapitalgedeckten Altersvorsorge ab der Kindheit zu fördern.
Merz nannte den Sozialstaat „eine der ganz großen Errungenschaften der Bundesrepublik“ und einen Garanten für sozialen Frieden. Es sei „zentral“, dass sich alle Menschen auf eine stabile Alterssicherung verlassen könnten.
Er stehe persönlich dafür ein, dass die jungen Generationen nicht überfordert würden, mit Aufgaben für die ihre Eltern bisher nicht genügend Vorsorge getroffen hätten. Merz betonte zudem, es seien grundlegende Strukturreformen im Gesundheits- und Pflegesystem notwendig.
„Auch hier werden wir uns Rat von Expertinnen und Experten und den Sozialpartnern holen und wir werden die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten im Gesundheitswesen weiter verbessern“, sagte er.
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