Politik

Ministerium: CSU-Politiker Nüßlein leitete Verkaufsangebot weiter

  • Montag, 1. März 2021
Der Bundestag hat die Immunität des CSU-Abgeordneten Nüßlein aufgehoben und damit den Vollzug gerichtlicher Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse genehmigt. /picture alliance, Bernd von Jutrczenka
Der Bundestag hat die Immunität des CSU-Abgeordneten Nüßlein aufgehoben und damit den Vollzug gerichtlicher Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse genehmigt. /picture alliance, Bernd von Jutrczenka

Berlin – Der im Zusammenhang mit Korruptionsermittlungen in die Kritik geratene CSU-Politiker Georg Nüßlein hat nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums ein Angebot über Coronaschutzaus­stattung an die Bundesregierung vermittelt.

Ein Ministeriumssprecher bestätigte vorgestern, Nüßlein habe das Verkaufsangebot eines Unternehmens im März 2020 an das Bundesgesundheitsministerium weiter­geleitet. „Der Vertrag kam nach ministeri­ums­interner Prüfung zustande.“

Wegen laufender Verhandlungen zu Qualitätsfragen sei der Vertrag aber bis jetzt noch nicht vollständig abgewickelt worden. Das Ministerium habe keine Provisionszahlungen geleistet, teilte der Sprecher mit.
Zuvor hatte darüber die Bild-Zeitung berichtet.

Gegen den 51 Jahre alten Nüßlein wird unter anderem wegen des Anfangsverdachts der Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern im Zusammenhang mit dem Ankauf von Coronaatemschutzmasken ermittelt.

Nüßleins Anwalt hatte am vergangenen Freitag mitgeteilt, dass sein Mandant die Vorwürfe für nicht be­gründet halte. Nüßlein lässt aber wegen der Ermittlungen gegen ihn sein Amt als stellvertretender Vor­sitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ruhen.

Die Generalstaatsanwaltschaft München hatte am vergangenen Donnerstag 13 Objekte in Deutschland und in Liechtenstein durchsuchen lassen und Beweismittel sichergestellt.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte bereits erklärt, dass es gerade in der Anfangsphase der Coronapandemie zahlreiche Hinweise auf Maskenangebote von Abgeordneten, Kommunalpolitikern oder Bürgern gegeben habe. Auch über Nüßlein seien Angebote an das Ministerium weitergegeben worden.

Die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen im Bundestag, Britta Haßelmann, forderte Auf­klärung im Fall Nüßlein: „Die Öffentlichkeit und das Parlament haben ein Recht darauf, zu erfahren, was hier los ist.“

Neben dem „längst überfälligen gesetzlichen Lobbyregister“ forderte sie schärfere Regeln für Abgeord­nete, etwa was die Veröffentlichung von Nebeneinkünften anbelangt. „Wir brauchen Transparenz, Nach­vollziehbarkeit und Offenlegung politischer Interessenvertretung.“

dpa

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