Politik

Minsterium will neue Stoffgruppen als Designerdrogen verbieten lassen

  • Mittwoch, 16. Juli 2025
/Stanislau_V, stock.adobe.com
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Berlin – Das Bundesgesundheitsministerium will das Arzneimittel Zuranolon auf die Betäubungsmittelliste (BtM-Liste) setzen sowie die Stoffgruppen in der Anlage des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG) aktualisieren und ergänzen. Das geht aus einem Verordnungsentwurf hervor, der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt.

Zuranolon ist ein Neurosteroid und kommt in der Behandlung von postpartaler Depression zum Einsatz. Da nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen ein Abhängigkeits- und Missbrauchspotential nicht ausgeschlossen werden könne, sei eine betäubungsmittelrechtliche Überwachung des Wirkstoffs erforderlich, hieß es.

Er soll daher in die Anlage III des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) aufgenommen werden. Aufgrund ihrer geringeren Wirkungsstärke ist vorgesehen, Zubereitungen auszunehmen, die höchstens bis zu 50 mg je abgeteilter Form des Wirkstoffes enthalten.

Den weit größeren Teil des Entwurfs nimmt die Fortschreibung des NpSG ein. Dieses war 2016 erlassen worden, da die Verfahren zur Listung von einzelnen Stoffen als BtM aus Sicht des Gesetzgebers zu langwierig waren, um mit der schnellen Entwicklung von Designerdrogen mitzuhalten. Anders als im BtMG werden im NpSG deshalb ganze Stoffgruppen geführt.

Allerdings würden neue chemische Varianten Neuer psychoaktiver Stoffe (NPS) aufgrund ihrer molekularen Strukturvielfalt und Komplexität mitunter nicht durch die bestehenden Stoffgruppen nach dem NpSG erfasst, heißt es nun im Entwurf.

Es sei daher eine kontinuierliche Fortschreibung der Stoffgruppen der Anlage des NpSG erforderlich, um Verbreitung und Missbrauch dieser neuen Varianten einzudämmen und die Strafverfolgung zu ermöglichen beziehungsweise zu erleichtern.

Bislang werden in der entsprechenden Anlage des NpSG sieben Stoffgruppen genannt, künftig sollen es neun sein. Die bestehenden Gruppen sollen laut Verordnungsentwurf präzisiert und zum Teil ergänzt werden. Dabei geht es um folgende Substanzklassen:

  • von 2-Phenethylamin abgeleitete Verbindungen: Diese Gruppe umfasst laut Polizeilicher Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) Stimulanzien, die anregend oder antreibend auf die Körperfunktionen wirken. Dazu gehören auch sogenannte Badesalze.

  • Cannabimimetika/synthetische Cannabinoide: Diese Stoffe haben laut ProPK einen ähnlichen Effekt wie Cannabis, die Wirkung kann aber wesentlich stärker sein. Synthetische Cannabinoide kommen unter anderem in sogenannten Kräuter- oder Räuchermischungen (umgangssprachlich: „Spice“) und auch in E-Liquids vor.

  • Benzodiazepine: Designer-Benzodiazepine (sogenannte Benzos) sollen – ähnlich wie die als Medikamente eingesetzten Benzodiazepine – angstfreie und entspannte Zustände erzeugen. Sie sind laut ProPK aber in ihrer Wirkung unerforscht und daher unberechenbar.

  • von N-(2-Aminocyclohexyl)amid abgeleitete Verbindungen: Die Gruppe umfasst laut ProPK verschiedene synthetische Opioide, die in ihrer Wirkung den natürlichen Opiaten nachempfunden sind. Sie verändern Psyche und Bewusstsein und haben schmerzstillende, dämpfende und auch euphorisierende Eigenschaften.

  • von Tryptamin abgeleitete Verbindungen: Zu dieser Gruppe gehören unter anderem Abwandlungen von LSD, die Halluzinationen auslösen.

  • von Arylcyclohexylamin abgeleitete Verbindungen: Diese Gruppe umfasst Stoffe wie Ketamin, die wie Schmerzmittel und Narkosemittel wirken. Wegen seiner Verwirrung und Gedächtnisverluste auslösenden Nebenwirkungen wird Ketamin laut ProPK auch als sogenannte „Date-Rape-Drug“ (K.O.-Tropfen) eingesetzt.

  • von Benzimidazol abgeleitete Verbindungen: Dazu gehören sehr starke synthetische Opioide. Sie wirken laut ProPK sehr stark betäubend.

Außerdem sollen zwei neue Stoffgruppen in die Anlage des NpSG aufgenommen werden:

  • Von 3,3-Diphenylpropan-1-amin abgeleitete Verbindungen: Sie umfassen Derivate von Methadon, die laut Ministerium bereits dem BtMG unterstellt sind. Die hochwirksamen synthetischen Opioidderivate seien mit erheblichem toxischem und suchterzeugendem Potenzial verbunden

  • von 4-Amino-1-benzylpiperidin abgeleitete Verbindungen: Gemeint sind Derivate der hochpotenten synthetischen Opioide Brorphin und Spirochlorphin. Das Ministerium spricht von ausgeprägter Atemdepressionsgefahr und starker Missbrauchseignung.

lau/fri

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