Politik

Mutterschutz soll auch bei Fehlgeburten greifen

  • Mittwoch, 29. Januar 2025
/picture alliance, photothek, Thomas Trutschel
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Berlin – Frauen, die ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, sollen künftig Anspruch auf Mutterschutz haben. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, auf den sich die Fraktionen von CDU/CSU, Grünen und SPD laut einer gemeinsamen Presseerklärung geeinigt haben.

„In dieser Sitzungswoche wird im Deutschen Bundestag fraktionsübergreifend der Mutter­schutz bei Fehlgeburten verabschiedet. Es lagen zwei Gesetzesentwürfe vor – einer von CDU/CSU und einer von SPD und Grünen – die das gleiche Ziel verfolgten und sich nur minimal unterschieden. Wir haben uns entschieden, den Gesetzentwurf von CDU/CSU zu verabschieden“, heißt es darin.

Laut Tagesordnung des Bundestags soll morgen am späten Abend über den Entwurf final entschieden werden. Auch die FDP-Fraktion will dem neuen Gesetz dem Vernehmen nach zustimmen.

Der Gesetzentwurf sieht einen gestaffelten Anspruch auf Mutterschutz vor, der ab einer Fehlgeburt in der 13. Schwangerschaftswoche greifen soll. Als Mutterschutzzeit gelten in den meisten Fällen die sechs Wochen vor der Entbindung eines Kindes sowie die Wochen nach der Geburt, in denen Frauen in der Regel acht Wochen lang nicht arbeiten.

Bei Fehlgeburten – als Fehlgeburt gilt aus medizinischer Sicht das vorzeitige Ende einer Schwangerschaft bis zur 24. Schwangerschaftswoche – gilt diese Schutzfrist bisher nicht. Das soll sich mit dem neuen Gesetz ändern.

Die familienpolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Silvia Breher, sprach von einem „wichtigen frauen­politi­schen Meilenstein“. Eine Frau, die ihr Kind still geboren hat, müsse sich künftig nicht mehr um eine Krankschrei­bung bemühen. Sie bekomme „einen Schutzraum, um diesen schweren Verlust verarbeiten zu können“, erklärte Breher.

Die Grünen-Familienpolitikerin Franziska Krumwiede-Steiner wies darauf hin, dass in Deutschland jede dritte Frau von einer Fehlgeburt betroffen sei. Für diese Frauen zerbreche eine Welt. Es sei deshalb richtig, dass nun eine Lücke im Mutterschutzgesetz geschlossen werde.

Wie viele Frauen die Neuregelung genau betreffen würde, ist unklar. Nach Angaben des Familienministeriums (BMFSFJ) liegen weder zur Zahl der Frauen, die in den vergangenen Jahren Mutterschutz in Anspruch genom­men haben, noch zur Zahl der Frauen, die eine Fehlgeburt erleiden, amtliche Statistiken vor.

Unter Berufung auf Recherchen des Fraunhofer-Instituts für Angewandte Informationstechnik (FIT) schätzt das Ministerium, dass jährlich etwa 90.000 Fehlgeburten stattfinden.

Etwa 6.000 Fehlgeburten ereigneten sich demnach zwischen der 13. und 24. Schwangerschaftswoche. Den Großteil der Fehlgeburten, 84.000, erleiden Frauen bis zur 12. Schwangerschaftswoche. Für diese Fälle sieht der neue Gesetzentwurf keinen Mutterschutzanspruch vor.

dpa

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