Nach Urteil: Bayern verbietet Indoorsport

München – Wegen der Coronakrise müssen ab heute so gut wie alle Indoorsportstätten in Bayern geschlossen bleiben. Einzig Schul- und Profisport bleiben im November in Innenräumen erlaubt.
„Die Staatsregierung zieht damit eine Entscheidung vor, die Bayern bei der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz am kommenden Montag ohnehin vorgeschlagen hätte“, sagte Gesundheitsstaatssekretär Klaus Holetschek (CSU) in München. Hintergrund für die Neuregelung ist eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH).
Dieser hatte gestern unter Verweis auf das Gleichheitsprinzip die bisherige Schließung von Fitnessstudios aufgehoben, weil auf der anderen Seite sonstige Sportstätten für Individualsport geöffnet seien. Das Gericht gab damit dem Eilantrag eines Fitnessstudioinhabers zum Teil statt.
„Die Staatsregierung respektiert selbstverständlich den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs und seine Begründung“, sagte Holetschek. Deshalb werde sie durch eine sofortige Verordnungsänderung die vom BayVGH geforderte Gleichbehandlung von Fitnessstudios und sonstigen Sportstätten durch Schließung sämtlicher Indoorsportstätten in Bayern mit Wirkung zu heute herstellen.
Die leider steigende Infektionslage in Bayern zwinge zu weiteren Maßnahmen, um das Geschehen in den Griff zu bekommen. „Der Infektionsschutz und die Gesundheit unserer Bürger haben absoluten Vorrang.“
Nach der seit 2. November gültigen Coronaverordnung dürfen in Bayern Einrichtungen des Freizeitsports nur für den Individualsport und nur allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands genutzt werden. Diese Regelung müsse auch für Fitnessstudios gelten, befanden die Richter.
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