Politik

Nach Urteil: Bayern verbietet Indoorsport

  • Freitag, 13. November 2020
/dpa
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München – Wegen der Coronakrise müssen ab heute so gut wie alle Indoorsportstätten in Bayern geschlossen bleiben. Einzig Schul- und Profisport bleiben im November in Innen­räumen erlaubt.

„Die Staatsregierung zieht damit eine Entscheidung vor, die Bayern bei der nächsten Mi­nis­terpräsidentenkonferenz am kommenden Montag ohnehin vorgeschlagen hätte“, sagte Gesundheitsstaatssekretär Klaus Holetschek (CSU) in München. Hintergrund für die Neu­regelung ist eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsge­richts­hofs (BayVGH).

Dieser hatte gestern unter Verweis auf das Gleichheitsprinzip die bisherige Schließung von Fitnessstudios aufgehoben, weil auf der anderen Seite sonstige Sportstätten für Indi­vidualsport geöffnet seien. Das Gericht gab damit dem Eilantrag eines Fitnessstudioin­ha­bers zum Teil statt.

„Die Staatsregierung respektiert selbstverständlich den Beschluss des Bayerischen Ver­waltungsgerichtshofs und seine Begründung“, sagte Holetschek. Deshalb werde sie durch eine sofortige Verordnungsänderung die vom BayVGH geforderte Gleichbehandlung von Fitnessstudios und sonstigen Sportstätten durch Schließung sämtlicher Indoorsportstätt­en in Bayern mit Wirkung zu heute herstellen.

Die leider steigende Infektionslage in Bayern zwinge zu weiteren Maßnahmen, um das Geschehen in den Griff zu bekommen. „Der Infektionsschutz und die Gesundheit unserer Bürger haben absoluten Vorrang.“

Nach der seit 2. November gültigen Coronaverordnung dürfen in Bayern Einrichtungen des Freizeitsports nur für den Individualsport und nur allein, zu zweit oder mit den An­gehörigen des eigenen Hausstands genutzt werden. Diese Regelung müsse auch für Fit­nessstudios gelten, befanden die Richter.

dpa

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