Naloxon und Prednisolon-Kombination nicht mehr verschreibungspflichtig

Berlin – Für das Naloxon-Nasenspray und bestimmte Wirkstoffkombinationen von Prednisolon und Salicylsäure ist künftig keine ärztliche Verordnung mehr erforderlich. Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag die Dreiundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung aus dem Bundesministerium für Gesundheit gebilligt.
Prednisolon und Salicylsäure wird zur Behandlung von leicht ausgeprägten entzündlichen Erkrankungen der Kopfhaut eingesetzt, beispielsweise bei Schuppenflechte oder seborrhoischer Dermatitis. Naloxon-Nasenspray dient als Notfallmedikament zur sofortigen Behandlung bei vermuteter oder bestätigter Überdosierung mit Opioiden.
Die Verschreibungspflicht bei Zubereitungen aus Prednisolon und Salicylsäure zur Anwendung auf der Kopfhaut gilt künftig für eine Konzentration von 0,2 Prozent Prednisolon in Kombination mit 0,4 Prozent Salicylsäure und in Packungsgrößen bis zu 50 Milliliter zur Behandlung von gering ausgeprägten entzündlichen Erkrankungen der Kopfhaut bei Erwachsenen und einer maximalen Anwendungsdauer von drei Wochen.
Beim Wirkstoff Naloxon zur nasalen Anwendung als Notfalltherapie bei bekannter oder vermuteter Opioid-Überdosierung gilt die Einschränkung, dass es dann keine Freigabe von der Verordnungspflicht gibt, wenn es sich um ein von der Europäischen Kommission als verschreibungspflichtig zugelassenes Arzneimittel handelt.
Neu unter die Verschreibungspflicht gestellt wurden darüber hinaus zwölf Wirkstoffe beziehungsweise Zubereitungen.
Die Pharmaindustrie begrüßte die heutige Entscheidung. „Switches schaffen klaren Mehrwert“, betonte Dorothee Brakmann, Hauptgeschäftsführerin von Pharma Deutschland. Sie entlasteten das Gesundheitssystem und gäben Patienten mehr Entscheidungsmöglichkeiten bei der Arzneimittelversorgung. Switches bezeichnet den Wechsel von der Rezeptpflicht zur rezeptfreien Abgabe für bestimmte Arzneimittel.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: