Nordrhein-Westfalen: Bislang 90 Klagen gegen Krankenhausreform eingereicht

Düsseldorf – In Nordrhein-Westfalen (NRW) sind zum gestrigen Stand 90 Klagen gegen die landesweite Krankenhausreform eingereicht worden. Das erklärte eine Sprecherin des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) heute auf Nachfrage des Deutschen Ärzteblattes.
Ob es sich dabei um 90 Krankenhäuser handelt, die nun rechtliche Schritte einleiten oder ob Kliniken etwa für bestimmte Leistungsgruppen mehrfach klagen, ist noch unklar. Eine entsprechende Nachfrage ließ das MAGS bislang unbeantwortet. Die Klagen seien an den sieben Verwaltungsgerichten in Aachen, Arnsberg, Düsseldorf, Gelsenkirchen, Köln, Minden und Münster anhängig.
NRW hatte in den vergangenen Jahren eine neue Krankenhausplanung anhand von Leistungsgruppen entwickelt und Mitte Dezember 2024 abgeschlossen. Die 330 Krankenhäuser in NRW erhielten am 16. Dezember die sogenannten Feststellungsbescheide. In diesen wird definiert, welche Leistungsgruppen und damit welche Leistungen und Behandlungen die Kliniken künftig anbieten dürfen.
Ab dem 1. April 2025 müssen die Kliniken die neue Krankenhausplanung nach Leistungsbereichen und -gruppen umgesetzt haben. Für gravierende Änderungen in den Krankenhäusern ist eine längere Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2025 vorgesehen.
Diese längere Frist gilt für die Leistungsgruppen der Kardiologie (EPU / Ablation, Interventionelle Kardiologie, Kardiale Devices), der Notfallversorgung (Bauchaortenaneurysma, Carotis operativ / interventionell, Stroke Unit), der Orthopädie (Endoprothetik Hüfte, Endoprothetik Knie, Wirbelsäuleneingriffe) und für die Leistungsgruppe Bariatrische Chirurgie.
In der Grund- und Regelversorgung (Intensivmedizin, Allgemeine Chirurgie und Allgemeine Innere Medizin) soll es künftig keine großen Veränderungen im Vergleich zum Status Quo geben. Auch bei der Geburtshilfe und in notfallrelevanten Bereichen seien kaum Konzentrationen vorgesehen.
Bei planbaren Eingriffen, etwa in der Hüft- oder Knieendoprothetik strebt das Land hingegen massive Konzentrationsprozesse an. In diesen Bereichen sollen künftig nur noch rund die Hälfte der Kliniken entsprechende Eingriffe vornehmen. Auch etwa bei der Behandlung von Krebserkrankungen will das Land deutlich weniger Kliniken zulassen. Ziel sei, die Qualität der Behandlungen zu verbessern.
Klagen sind keine Überraschung
Das Ministerium hatte bereits im Vorfeld mit Klagen gegen die Neuverteilung der Leistungen gerechnet. NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) erklärte im Dezember, er gehe von einigen Gerichtsverfahren aus.
„Die Umsetzung der Krankenhausplanung ist die wohl größte gesundheitspolitische Reform in NRW seit Jahrzehnten und bedeutet für die Krankenhäuser eine generelle Umstellung ihrer Versorgungsaufträge“, sagte dazu auch das MAGS.
Es sei nachvollziehbar, dass bei einem Bescheid, der erhebliche (wirtschaftliche) Folgen für den Betrieb eines Krankenhauses habe, alle Wege ausgeschöpft würden, um für das eigene Haus zusätzliche Zuweisungen von Leistungsgruppen oder eine generelle Aufnahme in den Krankenhausplan zu erreichen.
Allerdings zeigte sich das MAGS entspannt und erklärte: „Die Entscheidungen über die Leistungsgruppen sind gründlich und mit einem umfassenden Beteiligungsverfahren erarbeitet worden.“
Es sei immer klar gewesen, „dass die neue Planung für die allermeisten Häuser eine Veränderung gegenüber dem Status Quo bedeutet“. Jetzt gelte es, das weitere Verfahren vor Gericht und insbesondere die Frage, worum es im Einzelfall gehe, abzuwarten.
Noch könnten weitere Klagen hinzukommen. Denn die vierwöchige Klagefrist nach der postalischen Zustellung der Feststellungsbescheide ist noch nicht für alle Kliniken abgelaufen, informierte das Ministerium weiter.
„Die Feststellungsbescheide wurden von den örtlich zuständigen Bezirksregierungen an die Krankenhäuser versendet. Abhängig vom konkreten Datum der postalischen Zustellung der Feststellungbescheide bei den einzelnen Krankenhäusern, läuft die Klagefrist für einzelne Krankenhäuser aktuell noch.“
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